27. JANUAR 2006 - Ministerialerlass zur Gewährung einer Abweichung von den Bestimmungen bezüglich der Qualität des für den menschlichen Gebrauch bestimmten Wassers in gewissen Teilen der Gemeinde Sankt Vith

Der Minister der Landwirtschaft, der l‰ndlichen Angelegenheiten, der Umwelt und des Tourismus,

Aufgrund des Wassergesetzbuches, in seiner durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 3. M‰rz 2005 ¸ber das Buch II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch bildet, koordinierten Fassung, insbesondere der Artikel D.192, R.253, R.261 und der Anlage XXXI, Teil B;

Aufgrund des Antrags auf Abweichung vom Parameterwert von 6,5 pH-Einheiten, der am 19. Mai 2005 von der Wasserregie von Sankt Vith in 4780 Sankt Vith, Friedensstrasse 19, nachstehend der Hauptlieferant genannt, f¸r die Versorgungsgebiete von Rodt-Sankt Vith, Recht-Emmels und Wallerode, gelegen auf dem Gebiet der Gemeinde Sankt Vith, eingereicht wurde;

Aufgrund des Antrags auf Abweichung vom Parameterwert von 6,5 pH-Einheiten, der am 9. Februar 2005 von der "SociÈtÈ wallonne des Eaux" (Wallonische Wassergesellschaft) in 4800 Verviers, rue de la Concorde 41, nachstehend der Zweitlieferant genannt, f¸r das Versorgungsgebiet Lommersweiler Galhausen, das ebenfalls auf dem Gebiet der Gemeinde Sankt Vith liegt und ab dem Gebiet Rodt-Sankt Vith versorgt wird, eingereicht wurde;

Aufgrund des am 20. Oktober 2004 von dem Hauptlieferanten und am 8. Oktober 2004 von dem Zweitlieferanten erstellten Kontrollprogramms f¸r die Qualit‰t des im Jahr 2005 verteilten Wassers;

Aufgrund des von dem AttachÈ der Direktion der Untergrundgew‰sser abgegebenen Gutachtens der Generaldirektion der Natursch‰tze und der Umwelt vom 14. April 2005;

In der Erw‰gung, dass in der Anlage XXXI, Teil B des Wassergesetzbuches f¸r den Parameterwert "Konzentration der Wasserstoffione" zwangsl‰ufig ein Wert zwischen 6,5 und 9,5 pH-Wert-Einheiten vorgesehen ist;

In der Erw‰gung, dass die in Artikel 1 bestimmten Mindestwerte des w‰hrend des Jahres 2004 in den Versorgungsgebieten STVITH1, STVITH2, STVITH3 und W1047 beobachteten pH jeweils 5,8, 5,7, 6,4 und 5,8 Einheiten betragen;

In der Erw‰gung, dass die leichte Azidit‰t des Wassers der Entnahmestellen, ab denen die Versorgungsgebiete STVITH1, STVITH2, STVITH3 und W1047 beliefert werden, eine nat¸rliche Eigenschaft der Grundwasserleitschicht der Ardennen darstellt und dass der pH-Wert dieses Wassers nicht unter den Wert von 5,3 Einheiten sinkt;

In der Erw‰gung, dass die Konzentration an Wasserstoffionen keinen giftigen Parameter im Rahmen der im vorliegenden Fall angetroffenen Werte darstellt;

In der Erw‰gung, dass in Bezug auf die Agressivit‰t dieses Wassers gegen¸ber...

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