14. JUNI 2011 - Ministerialerlass zur Gewährung einer Abweichung von den Bestimmungen bezüglich der Qualität des für den menschlichen Gebrauch bestimmten Wassers in gewissen Teilen der Gemeinde Weismes

Der Minister für Umwelt, Raumordnung und Mobilität,

Aufgrund des Wassergesetzbuches in seiner durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 3. März 2005 über das Buch II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch bildet, koordinierten Fassung, insbesondere der Artikel D.192, R.253, R.261 und der Anlage XXXI, Teil B ;

Aufgrund des Antrags auf Abweichung von dem Parameterwert von 6,5 pH-Einheiten, der am 11. Januar 2011 von der Gemeinde Weismes, nachstehend "der Wasserlieferant" genannt, für manche ihrer Versorgungsgebiete eingereicht worden ist;

Aufgrund des am 15. September 2010 vom Wasserlieferanten erstellten Kontrollprogramms für die Qualität des im Jahr 2011 verteilten Wassers;

Aufgrund des von dem Attaché der Direktion der Untergrundgewässer abgegebenen allgemeinen Gutachtens der Generaldirektion der Landwirtschaft, der Naturschätze und der Umwelt, Abteilung Umwelt und Wasser, vom 14. April 2005;

In der Erwägung, dass in der Anlage XXXI, Teil B, des Wassergesetzbuches für den Parameterwert "Konzentration der Wasserstoffione" zwangsläufig ein Wert zwischen 6,5 und 9,5 pH-Wert-Einheiten vorgesehen ist;

In der Erwägung, dass die während den Jahren 2005 bis 2010 in den verschiedenen in Artikel 1 bestimmten Versorgungsgebieten festgestellten pH-Mindestwerte zwischen 5,5 und 6,46 schwanken;

In der Erwägung, dass die leichte Azidität des Wassers der Entnahmestellen, ab denen die in Artikel 1 bestimmten Versorgungsgebiete beliefert werden, eine natürliche Eigenschaft der Grundwasserleitschicht der Ardennen darstellt, und dass der pH-Wert dieses Wassers nicht unter den Wert von 5,5 sinkt;

In der Erwägung, dass die Konzentration an Wasserstoffionen an sich keinen giftigen Parameter im Rahmen der im vorliegenden Fall angetroffenen Werte darstellt;

In der Erwägung, dass in Bezug auf die Agressivität dieses Wassers gegenüber Metall und obwohl ergänzende Kontrollen bisher keinen übermässigen Gehalt an Schwermetallen im Leitungswasser ergeben haben, es angebracht ist, aufmerksam zu bleiben und häufigere Kontrollen für die Parameter Eisen, Kupfer, Chrom, Nickel, Blei und Zink vorzusehen;

In der Erwägung, dass keine Blei enthaltende Anschlüsse in den betroffenen Versorgungsgebieten vorhanden sind;

In der Erwägung abschliessend, dass der Wasserlieferant durch eine Investition, die innerhalb einer Frist von drei Jahren abgeschlossen sein muss, den Bau eines Behälters in Mon Anton (Faymonville), sowie die Einrichtung von drei...

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