27. MAI 2008 - Ministerialerlass bezüglich der Enteignung von unbeweglichen Gütern in Malmedy

Der Minister des Haushalts, der Finanzen und der Ausrüstung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen, abgeändert durch die Gesetze vom 8. August 1988, vom 5. Mai 1993 und vom 16. Juli 1993, insbesondere des Artikels 6 § 1 X, 1°;

Aufgrund des Gesetzes vom 26. Juli 1962 bezüglich des Dringlichkeitsverfahrens in Sachen Enteignungen zu gemeinnützigen Zwecken, insbesondere der Artikel 1, 4 und 5;

Aufgrund des Dekrets vom 6. Mai 1988 über die von der Wallonischen Regionalexekutive durchgeführten oder genehmigten Enteignungen im öffentlichen Interesse;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. August 2004 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung, in seiner durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 16. September 2004 und den Erlass der Wallonischen Regierung vom 15. April 2005 abgeänderten Fassung, insbesondere des Artikels 22;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 8. Januar 2008 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Regierungsurkunden;

In der Erwägung, dass es gemeinnützig ist, die folgende Phase der im Jahre 2003 (Phase 1) angefangenen Umgestaltung der Durchfahrtstrasse von Malmedy durchzuführen;

In der Erwägung, dass diese Enteignungen zum Zweck haben, den notwendigen Raum freizumachen, um einen Kreisverkehr mit ausreichender Grösse an der Kreuzung der N62 und der "rue des Arsilliers" anzulegen, da diese Strasse im Hinblick auf die Anlage der Umleitung um das Stadtzentrum von Malmedy in das Netz der regionalen Strassen einzugliedern zu sein wird;

In der Erwägung, dass die äusserste Dringlichkeit durch die Notwendigkeit des totalen Abbruchs des Gebäudes und durch die Ausführungsfristen begründet ist; dass diese Abbrucharbeiten erst nach Unterzeichung der Urkunde tatsächlich unternommen werden können; dass es dringend wird, die Ausstattung der Durchfahrtstrasse von Malmedy, für welche eine Baugenehmigung am 15. Mai 2001...

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