1. APRIL 2004 - Ministerialerlass zur Abänderung des Ministerialerlasses vom 3. April 2000 bezüglich der Bezeichnung der An- und Ablegestellen für Vergnügungsboote sowie der Wasserflächen auf den schiffbaren Abschnitten der Ourthe, der Amel, der Lesse und der Eau d'Heure

Der Minister des Haushalts, des Wohnungswesens, der Ausrüstung und der öffentlichen Arbeiten,

Aufgrund des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur, in seiner abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 30. Juni 1994 zur Regelung des Verkehrs der Boote und der Taucher auf und in den Wasserläufen, in seiner durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 20. Juni 1996 abgeänderten Fassung, nachstehend den "Erlass der Wallonischen Regierung" genannt;

Aufgrund des Ministerialerlasses vom 3. April 2000 bezüglich der Bezeichnung der An- und Ablegestellen für Vergnügungsboote sowie der Wasserflächen auf den schiffbaren Abschnitten der Ourthe, der Amel, der Lesse und der Eau d'Heure, in seiner durch die Ministerialerlasse vom 21. August 2000 und 26. Februar 2002 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Gutachtens des Ministers, zu dessen Zuständigkeitsbereich die Erhaltung der Natur gehört;

Aufgrund des Gutachtens des Bürgermeister- und...

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