6. NOVEMBER 2008 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 5. März 2008 über die Bewirtschaftung der Abfälle aus der gewöhnlichen Tätigkeit der Haushalte und die Deckung der diesbezüglichen Kosten

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 27. Juni 1996 über die Abfälle, insbesondere der Artikel 5ter, 21 und 22;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 5. März 2008 über die Bewirtschaftung der Abfälle aus der gewöhnlichen Tätigkeit der Haushalte und die Deckung der diesbezüglichen Kosten;

In der Erwägung, dass die Gemeinden eine zusätzliche Frist benötigen, um bestimmte Modalitäten des Erlasses im Interesse der Bürger in die Wege zu leiten können;

Auf Vorschlag des Ministers der Landwirtschaft, der ländlichen Angelegenheiten, der Umwelt und des Tourismus;

Nach Beratung,

Beschliesst :

Einziger Artikel - In Artikel 14, Absatz 1 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 5. März 2008 über die Bewirtschaftung der Abfälle aus der gewöhnlichen Tätigkeit der Haushalte und die Deckung der diesbezüglichen Kosten werden die Wörter « 1. Januar 2009 » durch die Wörter « 1. Januar 2010 » ersetzt und werden die Wörter « und was den groben Hausmüll...

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