7. FEBRUAR 2008 - Erlass der Regierung zur Festlegung des Musters der Beurteilungs- und Bewertungsberichte für bestimmte Personalkategorien des von der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisierten und subventionierten Unterrichtswesens

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Auf Grund des Dekretes vom 14. Dezember 1998 zur Festlegung des Statutes der subventionierten Personalmitglieder des freien subventionierten Unterrichtswesens und des freien subventionierten Psycho-Medizinisch-Sozialen Zentrums, insbesondere Artikel 39bis und 69.15, abge‰ndert durch das Dekret vom 26. Juni 2006;

Auf Grund des Dekretes vom 29. M‰rz 2004 zur Festlegung des Statuts der subventionierten Personalmitglieder des offiziellen subventionierten Unterrichtswesens und der offiziellen subventionierten Psycho-Medizinisch-Sozialen Zentren, insbesondere Artikel 28 und 66, abge‰ndert durch das Dekret vom 26. Juni 2006;

Auf Grund des Kˆniglichen Erlasses vom 22. M‰rz 1969 zur Festlegung des Statuts der Mitglieder des Direktions- und Lehrpersonals, des Erziehunghilfspersonals, des paramedizinischen Personals der staatlichen Einrichtungen f¸r Vor-, Primar-, Sonder-, Mittel-, Technischen, Kunst- und Normalunterricht und der von diesen Einrichtungen abh‰ngenden Internate sowie der Personalmitglieder des mit der Aufsicht ¸ber diese Einrichtungen beauftragten Inspektionsdienstes, insbesondere Artikel 24 und 67, abge‰ndert durch das Dekret vom 26. Juni 2006;

Auf Grund des Kˆniglichen Erlasses vom 25. Oktober 1971 zur Festlegung des Statuts der Primarschullehrer, Lehrer und Inspektoren f¸r katholische, protestantische, israelitische, orthodoxe, islamische und anglikanische Religion in den Lehranstalten der Deutschsprachigen Gemeinschaft, insbesondere Artikel 12 und 28, abge‰ndert durch das Dekret vom 26. Juni 2006;

Auf Grund des Protokolls Nr. S13/2007 OSUW8 vom 14. Dezember 2007, das die Ergebnisse der im Sektorenausschuss XIX f¸r die Deutschsprachige Gemeinschaft und dem in Artikel 17 ß 2ter Nr. 3. des Kˆniglichen Erlasses vom 28. September 1984 vorgesehenen Unterausschuss im gemeinsamer Sitzung gef¸hrten Verhandlungen enth‰lt;

Auf Grund der Dringlichkeit, begr¸ndet durch die Tatsache, dass das neue Dienstrecht im Unterrichtswesen am 1. September 2007 in Kraft getreten ist und dass die Verabschiedung der Muster der Beurteilungs- und Bewertungsberichte f¸r bestimmte Personalkategorien keinen Aufschub mehr duldet, damit das neue Dienstrecht in seiner G‰nze greifen kann;

Auf Grund des Gutachtens 44.020/2 des Staatsrates, das am 21. Januar 2008 in Anwendung von Artikel 84 Absatz 1 Nr. 2 der koordinierten Gesetze ¸ber den Staatsrat, ersetzt durch das Gesetz vom 2. April 2003, abgegeben wurde;

Auf...

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