7. FEBRUAR 1994 - Gesetz zur Beurteilung der Politik der Entwicklungszusammenarbeit im Hinblick auf die Achtung der Menschenrechte - Inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache

Der folgende Text ist die inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache des Gesetzes vom 7. Februar 1994 zur Beurteilung der Politik der Entwicklungszusammenarbeit im Hinblick auf die Achtung der Menschenrechte, so wie es abgeändert worden ist durch das Gesetz vom 17. September 2000 zur Abänderung des Gesetzes vom 7. Februar 1994 zur Beurteilung der Politik der Entwicklungszusammenarbeit im Hinblick auf die Achtung der Menschenrechte.

Diese inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

MINISTERIUM DER AUSWÄRTIGEN ANGELEGENHEITEN, DES AUSSENHANDELS UND DER ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT

  1. FEBRUAR 1994 - Gesetz zur Beurteilung der Politik der Entwicklungszusammenarbeit im Hinblick auf die Achtung der Menschenrechte

    Artikel 1 - Die Politik der Entwicklungszusammenarbeit wird im Hinblick auf die Achtung der Menschenrechte beurteilt.

    1. 2 - Binnen drei Monaten nach Ausfertigung des vorliegenden Gesetzes wird die Regierung der Abgeordnetenkammer und dem Senat einen Richtlinienplan vorlegen, der die allgemeinen Grundsätze der durch das vorliegende Gesetz geregelten Angelegenheiten umreisst.

    2. 3 - Die Regierung legt der Abgeordnetenkammer und dem Senat jährlich für den 31. März einen schriftlichen Bericht über die Achtung der von der internationalen Gemeinschaft anerkannten Menschenrechte vor, und zwar für jedes Land, mit dem Belgien ein allgemeines Abkommen zur Entwicklungszusammenarbeit geschlossen hat.

    3. 4 - Jeder der in Artikel 3 erwähnten Berichte umfasst zumindest Folgendes:

  2. einen Umriss der sozioökonomischen und politischen Lage des betreffenden Landes und der Entwicklungszusammenarbeit Belgiens mit diesem Land,

  3. eine Beurteilung der Achtung der körperlichen Unversehrtheit der Person und insbesondere der eventuellen Fälle:

    von politischen Morden und Misshandlungen mit Todesfolge,

    von Verschwinden,

    von Folter und anderen Grausamkeiten, Strafen und unmenschlichen und erniedrigenden Behandlungen,

    von willkürlichen Festnahmen, Haftstrafen oder Ausweisungen,

    von Verweigerung des Rechts auf ein faires und öffentliches Verfahren,

    von willkürlichen Verletzungen des Privatlebens,

  4. eine Beurteilung der Achtung der bürgerlichen Rechte,

  5. eine Beurteilung der Achtung der politischen Rechte,

  6. eine Beurteilung...

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