12. JULI 1931 - Gesetz zur Ausdehnung der vorläufigen Annahme von beurkundeten unentgeltlichen Zuwendungen unter Lebenden auf alle juristischen Personen - Inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache

Der folgende Text ist die inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache des Gesetzes vom 12. Juli 1931 zur Ausdehnung der vorläufigen Annahme von beurkundeten unentgeltlichen Zuwendungen unter Lebenden auf alle juristischen Personen, so wie es abgeändert worden ist durch das Gesetz vom 2. Mai 2002 über die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, die internationalen Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und die Stiftungen (Belgisches Staatsblatt vom 12. November 2003).

Diese inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Ubersetzungen in Malmedy erstellt worden.

12. JULI 1931 - Gesetz zur Ausdehnung der vorläufigen Annahme von beurkundeten unentgeltlichen Zuwendungen unter Lebenden auf alle juristischen Personen

Einziger Artikel - Die beurkundeten unentgeltlichen Zuwendungen unter Lebenden zu Gunsten der Provinzen, der Gemeinden, der öffentlichen Einrichtungen [oder der gemeinnützigen Stiftungen] oder anderer juristischer Personen, die der Erlaubnis des Königs oder des Ständigen Ausschusses des Provinzialrates bedürfen, werden unter Vorbehalt der...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT