7. JULI 2005 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung der Definition des « kleinen oder mittleren Betriebs » im Sinne des Dekrets vom 5. Juli 1990 über die Beihilfen und die Beteiligungen der Wallonischen Region für die Forschung und die Technologien

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 5. Juli 1990 über die Beihilfen und die Beteiligungen der Wallonischen Region für die Forschung und die Technologien, abgeändert durch das Programmdekret vom 17. Dezember 1997, durch das Dekret vom 15. Februar 2001 und das Dekret vom 13. November 2002, insbesondere des Artikels 1 5°;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 29. September 1994 über die Definition des « kleinen oder mittleren Betriebs » bezüglich der Gewährung von Beihilfen und Beteiligungen für die Forschung und die Technologien;

Aufgrund des am 21. Februar 2005 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

Aufgrund der am 3. März 2005 gegebenen Zustimmung des Ministers des Haushalts;

Aufgrund der Konzertierung mit dem Wirtschafts- und Sozialrat der Wallonischen Region;

Auf Vorschlag der Ministerin der Forschung, der neuen Technologien und der auswärtigen Beziehungen,

Beschliesst :

Artikel 1 - Im Sinne des Dekrets vom 5. Juli 1990 über die Beihilfen und die Beteiligungen der Wallonischen Region für die Forschung und die Technologien ist unter « kleinem oder mittlerem Betrieb » jeder Betrieb zu verstehen, der der Definition der kleinen und mittleren Betriebe entspricht, die in der Anlage I zur Verordnung (EG) Nr. 70/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung...

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