7. JULI 1972 - Gesetz zur Festlegung der Grenzen der Besteuerungsbefugnis der Agglomerationen und Gemeindeföderationen - Inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache

Der folgende Text ist die inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache des Gesetzes vom 7. Juli 1972 zur Festlegung der Grenzen der Besteuerungsbefugnis der Agglomerationen und Gemeindeföderationen, so wie es abgeändert worden ist durch das Gesetz vom 19. Juli 1979 zur Abänderung des Einkommensteuergesetzbuches und des Registrierungs-, Hypotheken- und Kanzleigebührengesetzbuches in Sachen Immobiliensteuern.

Diese inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

MINISTERIUM DES INNERN

  1. JULI 1972 - Gesetz zur Festlegung der Grenzen der Besteuerungsbefugnis der Agglomerationen und Gemeindeföderationen

    Artikel 1 - Die Agglomerationen und Gemeindeföderationen können unter Ausschluss der Gemeinden, die Teil von ihnen sind, Steuern festlegen, die sich auf die Befugnisse beziehen, die ihnen in Anwendung von Artikel 4 des Gesetzes vom 26. Juli 1971 zur Organisation der Agglomerationen und der Gemeindeföderationen tatsächlich übertragen worden sind.

    1. 2 - Die Agglomerationen und Gemeindeföderationen können Zuschlaghundertstel auf folgende Provinzialsteuern festlegen:

  2. auf die Steuer auf Antriebskraft,

  3. auf die Steuer auf das beschäftigte Personal,

  4. auf die Steuer auf Hunde,

  5. auf die Steuer auf Schankstätten für gegorene und alkoholische Getränke,

  6. auf die Steuer auf Tabakläden,

  7. auf die Steuer auf Wasserfahrzeuge...

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