19. DEZEMBER 2002 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Festlegung des Betrags des den Gemeinden gewährten Zuschusses zwecks der Beseitigung der durch die berschwemmungen des Jahres 2002 verursachten Abfälle

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 27. Juni 1996 über die Abfälle, Abschnitt 4, Artikel 21; abgeändert durch das Programmdekret vom 19. Dezember 1996 zur Festlegung verschiedener Massnahmen in Sachen Finanzen, Beschäftigung, Umwelt, bezuschusste Arbeiten, Wohnungswesen und sozialer Massnahmen, durch das Dekret vom 27. November 1997 zur Abänderung des Wallonischen Gesetzbuches über die Raumordnung, den Städtebau und das Erbe, durch das Programmdekret vom 17. Dezember 1997 zur Festlegung verschiedener Massnahmen in Sachen Steuern, Abgaben und Gebühren, Wohnungswesen, Forschung, Umwelt, lokaler Behörden und Transportwesen, durch das Dekret vom 15. Februar 2001 zur Abänderung des Dekrets vom 27. Juni 1996 über die Abfälle und durch das Dekret vom 11. März 1999 über die Umweltgenehmigung, durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 21. Dezember 2001 über die Einführung des Euro in die Erlasse in Sachen Abfälle, die in den Zuständigkeitsbereich des Ministers der Raumordnung, des Städtebaus und der Umwelt fallen, durch das Dekret vom 20. Dezember 2001 zur Abänderung des Dekrets vom 27. Juni 1996 über die Abfälle im Hinblick auf die Einführung einer Rücknahmepflicht bestimmter Güter oder Abfälle, durch das Dekret vom 19. September 2002 zur Abänderung der Dekrete vom 17. Juni 1996 über die Abfälle und vom 11. März 1999 über die Umweltgenehmigung;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 13. September 2002, durch den die heftigen Regenfälle, die vom 26. bis zum 28. August 2002 auf dem Gebiet mehrerer Gemeinden niedergegangen sind, zur öffentlichen Katastrophe erklärt werden und durch den die geographische Ausdehnung dieser Katastrophe festgelegt wird;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 20. September 2002, durch den die heftigen Regenfälle, die am 30. und am 31. Juli 2002 auf dem Gebiet mehrerer Gemeinden niedergegangen sind, zur öffentlichen Katastrophe erklärt werden und durch den die geographische Ausdehnung dieser Katastrophe festgelegt wird;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 20. September 2002, durch den die heftigen Regenfälle, die vom 3. bis zum 8. August 2002 auf dem Gebiet mehrerer Gemeinden niedergegangen sind, zur öffentlichen Katastrophe erklärt werden und durch den die geographische Ausdehnung dieser Katastrophe festgelegt wird;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 20. September 2002, durch den die heftigen Regenfälle, die am 23. und am 24. August 2002 auf dem Gebiet mehrerer Gemeinden niedergegangen sind, zur...

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