Energie Durch Ministerialerlass vom 26. August 2013 wird dem in Kapitel 2 der ATG-E 13/E018 beschriebenen Lüftungssystem 'ComfoFan Opti-Air II' der Firma 'Zehnder Group Belgium SA' die

Energie

Durch Ministerialerlass vom 26. August 2013 wird dem in Kapitel 2 der ATG-E 13/E018 beschriebenen Lüftungssystem "ComfoFan Opti-Air II" der Firma "Zehnder Group Belgium SA" die Gleichstellung gewährt, insofern:

- alle Bestandteile des Lüftungssystems mit Ausnahme der Leitungen und Durchgangsöffnungen der Marke Zehnder angehören;

- alle Bestandteile des Lüftungssystems, sowie das installierte Lüftungssystem die gesetzlichen Vorschriften einhalten;

- es sich um eine mit einem individuellen Lüftungssystem ausgestattete individuelle Wohnung, ein Appartmentgebäude mit individuellem Lüftungssystem für jede Wohneinheit oder ein Appartmentgebäude mit einem gemeinsamen Lüftungssystem oder einer Kollektivwohnung mit einem gemeinsamen Lüftungssystem handelt.

Durch Ministerialerlass vom 11. September 2013 wird dem in Kapitel 2 der ATG-E 13/E017 beschriebenen Lüftungssystem "Renovent" der Firma "Brink Climate Systems SA" bis zum 31. Dezember 2014 die Gleichstellung gewährt, insofern:

- alle Bestandteile des Lüftungssystems mit Ausnahme der Leitungen und Durchgangsöffnungen der Marke Brink angehören;

- alle Bestandteile des Lüftungssystems, sowie das installierte Lüftungssystem die gesetzlichen...

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