Bekanntmachung vorgeschrieben durch Artikel 74 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 In seinem Beschluss vom 20. November 2007 in Sachen M.M. und M.-C. G. gegen L.L. und andere, dessen Ausfertigung a

Bekanntmachung vorgeschrieben durch Artikel 74 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989

In seinem Beschluss vom 20. November 2007 in Sachen M.M. und M.-C. G. gegen L.L. und andere, dessen Ausfertigung am 22. November 2007 in der Kanzlei des Hofes eingegangen ist, hat der Pf‰ndungsrichter in Neufch‚teau folgende pr‰judizielle Frage gestellt:

´ Artikel 1675/7 ß 1 des Gerichtsgesetzbuches bestimmt, dass die Annehmbarkeitsentscheidung eine Konkurrenzsituation zwischen den Gl‰ubigern entstehen l‰sst und die Aussetzung des Laufs der Zinsen und die Unverf¸gbarkeit des Vermˆgens des Antragstellers zur Folge hat. Artikel 1675/7 ß 3 bestimmt seinerseits, dass die Annehmbarkeitsentscheidung ausser bei entsprechender Erlaubnis des Richters f¸r den Antragsteller das Verbot mit sich bringt, (...) jegliche Handlung zu verrichten, die einen Gl‰ubiger bevorteilen kˆnnte; Paragraph 4 dieses Artikels bestimmt, dass die Wirkung der Annehmbarkeitsentscheidung unter Vorbehalt der Bestimmungen des Schuldenregelungsplans bis zur Ablehnung, zum Ablauf oder zur Widerrufung der kollektiven...

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