17. OKTOBER 2002 - Ministerialerlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 02 und 04 des Organisationsbereichs 12 und dem Programm 02 des Organisationsbereichs 30 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2002

Der Minister der Wirtschaft, der K.M.B., der Forschung und der neuen Technologien,

Der Minister des Haushalts, des Wohnungswesens, der Ausrüstung und der öffentlichen Arbeiten,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 20. Dezember 2001 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2002, insbesondere des Artikels 29;

Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 über die administrative Verwaltung der von den Europäischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III, 2, Absatz 4;

Aufgrund des Dekrets vom 8. Juli 2002 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2002;

Aufgrund des am 14. Oktober 2002 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 01.03 des Programms 02 des Organisationsbereichs 12 und auf die Basiszuwendung 01.01 des Programms 04 desselben Organisationsbereichs des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2002 zu übertragen, um den in ihren Sitzungen vom 10. und 18. Juli 2002 im Rahmen des "Phasing-Out" des Ziels 1 EFRE und ESF getroffenen Beschlüssen der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgenden Massnahmen (Bezeichnungen und Kodifizierungen der mitfinanzierten Projekte):

Basiszuwendung 01.03.02

Phasing-Out - Ziel 1;

Massnahme 2.3.

Stärkung des Wachstums durch die Wachstumswirtschaft;

Aufwertung der technologischen Qualitätszentren und Vernetzung der Kompetenzen;

AGRO-FOOD VALLEY . . . . . E P1B 1 20300 0017 2;

AGRO-FOOD VALLEY . . . . . E P1B 1 20300 0018 2;

CENAERO . . . . . E P1A 1 20300 0009 2;

CENAERO . . . . . E P1A 1 20300 0010 2;

Phasing Out - Ziel 1 ESF;

Massnahme 2.5.

Aufwertung und Hervorhebung der verschiedenen menschlichen Ressourcen im Bereich der Forschung;

AGRO-FOOD VALLEY . . . . . E P1B 3 20502 0011 2;

CENAERO . . . . . E P1A 3 20502 0010 2;

Verpflichtungsermächtigungen: 12.116.000 EUR;

Ausgabeermächtigungen: 2.128.000 EUR;

Basiszuwendung: 01.01.04

Phasing Out - Ziel 1 EFRE;

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