22. NOVEMBER 2002 - Ministerialerlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 01, 03 und 06 des Organisationsbereichs 17 und dem Programm 04 des Organisationsbereichs 30 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2002

Der Minister des Haushalts, des Wohnungswesens, der Ausrüstung und der öffentlichen Arbeiten,

Der Minister der sozialen Angelegenheiten und der Gesundheit,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 20. Dezember 2001 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2002, insbesondere des Artikels 29;

Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 über die administrative Verwaltung der von den Europäischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III, 2, Absatz 4;

Aufgrund des Dekrets vom 8. Juli 2002 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2002;

Aufgrund des am 12. November 2002 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, eine neue Basiszuwendung 01.01 mit der Bezeichnung "Unterstützung von Sonderinitiativen im Bereich der Gesundheit im Rahmen der Europäischen Strukturfonds" in das Programm 01 des Organisationsbereichs 17 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2002 einzufügen;

In Erwägung der Notwendigkeit, eine neue Basiszuwendung 01.03 mit der Bezeichnung "Unterstützung von Sonderinitiativen im Bereich der sozialen Massnahmen im Rahmen der Europäischen Strukturfonds" in das Programm 03 des Organisationsbereichs 17 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2002 einzufügen;

In Erwägung der Notwendigkeit, eine neue Basiszuwendung 01.06 mit der Bezeichnung "Unterstützung von Sonderinitiativen im Bereich der Behinderung im Rahmen der Europäischen Strukturfonds" in das Programm 06 des Organisationsbereichs 17 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2002 einzufügen;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf die Basiszuwendung 01.01 des Programms 01 des Organisationsbereichs 17 und auf die Basiszuwendung 01.03 des Programms 03, auf die Basiszuwendung 01.06 des Programms 06 desselben Organisationsbereichs des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2002 zu übertragen, um den in ihren Sitzungen vom 27. März 2002, vom 13. Juni 2002 und vom 18. Juli 2002 im Rahmen von INTERREG III A...

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