12. DEZEMBER 2003 - Ministerialerlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 01 und 02 des Organisationsbereichs 52 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2003

Der Minister des Haushalts, des Wohnungswesens, der Ausrüstung und der öffentlichen Arbeiten,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2003, insbesondere des Artikels 32;

Aufgrund des Dekrets vom 22. Oktober 2003 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2003;

Aufgrund des am 8. Dezember 2003 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 73.03 des Programms 01 des Organisationsbereichs 52 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2003 zu übertragen, um die Zahlung von Verzugszinsen zu vermeiden;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf die Basiszuwendung 73.21 des Programms 02 des Organisationsbereichs 52 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2003 zu übertragen, um die Verpflichtungsermächtigungen zu aktualisieren,

Beschliesst :

Artikel 1 - Es werden Ausgabeermächtigungen in Höhe von 1.100.000 EUR vom Programm 02 des Organisationsbereichs 52 auf das Programm...

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