3. DEZEMBER 2002 - Ministerialerlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 01 und 05 der Organisationsbereiche 50 und 54 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2002

Der Minister des Transportwesens, der Mobilität und der Energie,

Der Minister des Haushalts, des Wohnungswesens, der Ausrüstung und der öffentlichen Arbeiten,

Der Minister der inneren Angelegenheiten und des öffentlichen Dienstes,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 20. Dezember 2001 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2002, insbesondere des Artikels 16;

Aufgrund des Dekrets vom 8. Juli 2002 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2002;

Aufgrund des am 28. August 2002 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, nicht aufgegliederte Mittel auf die Basiszuwendung 11.03 des Programms 01 des Organisationsbereichs 50 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2002 zu übertragen, um die Einstellung von Schulbegleitern zu ermöglichen,

Beschliessen

Artikel 1 - Es werden nicht aufgegliederte Mittel in Höhe von 500.000 Euro vom Programm 05 des Organisationsbereichs 54 auf das Programm 01 des...

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