18. DEZEMBER 2002 - Ministerialerlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 03 und 06 der Organisationsbereiche 10 und 11 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2002

Der Minister der Wirtschaft, der K.M.B., der Forschung und der neuen Technologien,

Der Minister des Haushalts, des Wohnungswesens, der Ausrüstung und der öffentlichen Arbeiten,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 20. Dezember 2001 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2002, insbesondere des Artikels 9;

Aufgrund des Dekrets vom 8. Juli 2002 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2002;

Aufgrund des am 12. Dezember 2002 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, Haushaltsmittel auf die Basiszuwendung 12.15 des Programms 03 des Organisationsbereichs 10 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2002 zu übertragen, um die Verpflichtungsermächtigungen in der betroffenen Basiszuwendung zu aktualisieren,

Beschliessen

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 500.000 EUR vom Programm 06 des Organisationsbereichs 11 auf das Programm 03...

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