23. DEZEMBER 2010 - Ministerialerlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 02, 03 und 11 der Organisationsbereiche 14, 15 und 16 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2010

Der Minister für Umwelt, Raumordnung und Mobilität,

Der Minister für öffentliche Arbeiten, Landwirtschaft, ländliche Angelegenheiten, Natur, Forstwesen und Erbe,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 10. Dezember 2009 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2010, insbesondere des Artikels 39;

Aufgrund des Dekrets vom 6. Oktober 2010 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2010;

Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 über die administrative Verwaltung der von den Europäischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III, 2, Absatz 4;

In Erwägung der Überschätzung der Ausgabeermächtigungen, die durch den Übertragungserlass Nr. 2010/42 vom 5. Juli 2010 auf die Basiszuwendung 73.06 des Programms 11 des Organisationsbereichs 14 übertragen worden sind:

Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung;

Zielrichtung 3: Ausgewogene und nachhaltige räumliche Entwicklung;

Massnahme 3.2: Strukturierende Aufnahmeinfrastrukturen und Zugänglichkeit der Entwicklungspole;

Bezeichnung: Multimodale Plattform Lüttich Trilogiport;

Projekt: Strassen- und Eisenbahnverbindung zwischen Liège Trilogiport und Chertal;

Träger: SPW - Direktion der Wasserwege Lüttich;

Basiszuwendung: 73.06.11;

Verpflichtungsermächtigungen: 562.000,00 EUR;

Kodifizierung des Projekts: E CP 1 302000 1159 C;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf die Basiszuwendung 63.17 des Programms 03 des Organisationsbereichs 16, auf die Basiszuwendung 33.02 des Programms 02 des Organisationsbereichs 16 und auf die Basiszuwendung 40.04 des Programms 02 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2010 zu übertragen, um den in ihren Sitzungen vom 24. Juli 2008, 25. September 2008 und 15. Juli 2010 im Rahmen des Programms "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" und vom "Interreg III B und IV A" gefassten Beschlüssen der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgenden Massnahmen (Bezeichnungen und Kodifizierungen der mitfinanzierten Projekte):

Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung;

Zielrichtung 3: Ausgewogene...

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