23. DEZEMBER 2010 - Ministerialerlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 02 und 12 der Organisationsbereiche 13 und 17 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2010

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Beschäftigung, Ausbildung und Sportwesen,

Der Minister für lokale Behörden und Städte,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 10. Dezember 2009 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2010;

Aufgrund des Dekrets vom 6. Oktober 2010 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2010, insbesondere des Artikels 14;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung vom 16. Dezember 2010;

Aufgrund des am 1. Dezember 2010 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 63.02 des Programms 12 des Organisationsbereichs 13 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2010 zu übertragen, um dem Mangel an Ausgabeermächtigungen für diese Basiszuwendung abzuhelfen,

Beschliessen

Artikel 1. Es werden Ausgabeermächtigungen in Höhe von 1.021.000 EUR vom Programm 02 des Organisationsbereichs 17 auf das Programm 12 des Organisationsbereichs 13 übertragen.

Artikel 1 - Die Verteilung der folgenden Basiszuwendungen der Programme 02 und 12...

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