31. DEZEMBER 2010 - Ministerialerlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 01, 02, 04 und 11 der Organisationsbereiche 14 und 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2010

Der Minister für nachhaltige Entwicklung und den öffentlichen Dienst;

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Beschäftigung, Ausbildung und Sportwesen,

Der Minister für öffentliche Arbeiten, Landwirtschaft, ländliche Angelegenheiten, Natur, Forstwesen und Erbe,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 10. Dezember 2009 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2010, insbesondere des Artikels 17;

Aufgrund des Dekrets vom 6. Oktober 2010 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2010;

Aufgrund des am 28. Dezember 2010 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, nicht aufgegliederte Mittel auf die Basiszuwendungen 11.03 des Programms 01 der Organisationsbereiche 14 und 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2010 zu übertragen, um die Personaleinstellung zu ermöglichen,

Beschliessen

Artikel 1 - Es werden nicht aufgegliederte Mittel in Höhe von 474.000 Euro von den Programmen 02, 04 und 11 des Organisationsbereichs 15 auf die Programme 01 der Organisationsbereiche 14 und 15 übertragen.

  1. 2 - Die Verteilung der folgenden Basiszuwendungen der Programme 01, 02, 04 und 11 der Organisationsbereiche 14 und 15 des...

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