28. OKTOBER 2002 - Ministerialerlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 03 des Organisationsbereichs 10 und dem Programm 03 des Organisationsbereichs 40 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2002

Der Minister des Haushalts, des Wohnungswesens, der Ausrüstung und der öffentlichen Arbeiten,

Der Minister der inneren Angelegenheiten und des öffentlichen Dienstes,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 20. Dezember 2001 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2002;

Aufgrund des Dekrets vom 8. Juli 2002 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2002, insbesondere des Artikels 4;

Aufgrund des am 14. Oktober 2002 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, nicht aufgegliederte Mittel auf die Basiszuwendung 12.11 des Programms 03 des Organisationsbereichs 10 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushalts jahr 2002 zu übertragen, um die Anwendung neuer Funktionalitäten der Software GCOM (generische Schnittstelle im Rahmen der Informatisierung der Formblätter für Verpflichtungen und Ausgabeermächtigungen) und die Anpassung der Software der Dienststellen, zum Beispiel der Software der Wohnungsdienststelle zu erlauben,

Beschliessen

Artikel 1 - Es werden nicht aufgegliederte Mittel in Höhe...

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