25. OKTOBER 2002 - Ministerialerlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 01 des Organisationsbereichs 11 und dem Programm 02 des Organisationsbereichs 30 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2002

Der Minister der Wirtschaft, der K.M.B., der Forschung und der neuen Technologien,

Der Minister des Haushalts, des Wohnungswesens, der Ausrüstung und der öffentlichen Arbeiten,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 20. Dezember 2001 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2002, insbesondere des Artikels 29;

Aufgrund des Dekrets vom 8. Juli 2002 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2002;

Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 über die administrative Verwaltung der von den Europäischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III, 2, Absatz 4;

Aufgrund des am 17. Oktober 2002 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf die Basiszuwendung 51.05 des Programms 01 des Organisationsbereichs 11 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2002 zu übertragen, um dem in ihrer Sitzung vom 8. Februar 2002 im Rahmen des "Phasing-Out" des Ziels 1 und des "Phasing out" des Ziels 2 "städtische Gebiete" getroffenen Beschluss der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgenden Massnahmen (Bezeichnung und Kodifizierung der mitfinanzierten Projekte):

Massnahme 1.1 - Beihilfe für Industrie- und Dienstleistungsinvestitionen (EFRE);

Ziel 1;

EP 1 A 1 101;

Basiszuwendung: 51.05.01;

Verpflichtungsermächtigungen: 4.300.000 EUR;

Phasing Out - Ziel 2...

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