15. OKTOBER 2002 - Ministerialerlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 03 des Organisationsbereichs 13 und dem Programm 05 des Organisationsbereichs 30 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2002

Der Minister des Haushalts, des Wohnungswesens, der Ausrüstung und der öffentlichen Arbeiten,

Der Minister der Raumordnung, des Städtebaus und der Umwelt,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 20. Dezember 2001 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2002, insbesondere des Artikels 29;

Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 über die administrative Verwaltung der von den Europäischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III, 2, Absatz 4;

Aufgrund des Dekrets vom 8. Juli 2002 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2002;

Aufgrund des am 4. Oktober 2002 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 61.04 des Programms 03 des Organisationsbereichs 13 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2002 zu übertragen, um dem in ihrer Sitzung vom 18. Juli 2002 im Rahmen des "Phasing out" des Ziels 1 Hennegau getroffenen Beschluss der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgende Massnahme:

Massnahme 4.2.

Sanierung und Wiederverwendung von ungenutzten Industrie- und Stadtgeländen;

Projekt: "Sanierung des « I.S.P. - DECOCK - SOCMIN » genannten Geländes";

E P1A 1 40200 0015 5;

Basiszuwendung: 61.04.03;

Verpflichtungsermächtigungen: 1.209.000 EUR;

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