19. DEZEMBER 2002 - Ministerialerlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 02 des Organisationsbereichs 15 und dem Programm 04 des Organisationsbereichs 30 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2002

Der Minister des Haushalts, des Wohnungswesens, der Ausrüstung und der öffentlichen Arbeiten,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 20. Dezember 2001 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2002, insbesondere des Artikels 29;

Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 über die administrative Verwaltung der von den Europäischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III, 2, Absatz 4;

Aufgrund des Dekrets vom 8. Juli 2002 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2002;

Aufgrund des am 13. Dezember 2002 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf die Basiszuwendung 63.14 des Programms 02 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2002 zu übertragen, um dem in ihrer Sitzung vom 6. Juni 2002 im Rahmen des Ziels 2 MAAS-WESER getroffenen Beschluss der Wallonischen Regierung Folge zu leisten:

Zielrichtung 5: Förderung einer nachhaltigen Städteentwicklung

Massnahme 5.1: Strategische Umstrukturierung und Neuaufwertung der Polasierungsgebiete.Projekt: "Wiederaufwertung der öffentlichen Freiräume des Zentrums von Alleur"

E2 UP 15010000014

Projekt: "Neugestaltung des Viertels des neuen Bahnhofs TGV-Guillemins in Lüttich"

E2UR1501...

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