18. DEZEMBER 2002 - Ministerialerlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 07 des Organisationsbereichs 11 und dem Programm 01 des Organisationsbereichs 30 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2002

Der Minister-Präsident der Wallonischen Regierung,

Der Minister des Haushalts, des Wohnungswesens, der Ausrüstung und der öffentlichen Arbeiten,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 20. Dezember 2001 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2002, insbesondere des Artikels 29;

Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 über die administrative Verwaltung der von den Europäischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III, 2, Absatz 4;

Aufgrund des Dekrets vom 8. Juli 2002 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2002;

Aufgrund des am 16. Dezember 2002 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, eine neue Basiszuwendung 12.04 mit der Bezeichnung "Studien bezüglich der Verwaltung der Europäischen Strukturfonds zur Förderung des Images von Hennegau - EFRE-Mitfinanzierung" in das Programm 07 des Organisationsbereichs 11 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2002 einzufügen;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 12.04 des Programms 07 des Organisationsbereichs 11 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2002 zu übertragen, um dem in ihrer Sitzung vom 19. Juli 2001 im Rahmen des "Phasing out" des Ziels 1 - Hennegau getroffenen Beschluss der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgende Massnahme (Bezeichnung und Kodifizierung des mitfinanzierten Projekts):

Zielrichtung: 4 Verstärkung der Attraktivität durch die Aufwertung und Förderung des Images;

Massnahme 4.5.

Mobilisierung der Ressourcen und Dynamik der aktiven Beteiligung;

Wiederherstellung des internen Images durch eine verstärkte Sensibilisierung der Bevölkerung und der lokalen Akteure sowie durch eine erneute soziale...

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