28. APRIL 2003 - Ministerialerlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 06 des Organisationsbereichs 11 und dem Programm 02 des Organisationsbereichs 30 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2003

Der Minister der Wirtschaft, der K.M.B., der Forschung und der neuen Technologien

Der Minister des Haushalts, des Wohnungswesens, der Ausrüstung und der öffentlichen Arbeiten,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2003, insbesondere des Artikels 34;

Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 über die administrative Verwaltung der von den Europäischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III, 2, Absatz 4;

Aufgrund des Gutachtens der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 31.12 des Programms 06 des Organisationsbereichs 11 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2003 zu übertragen, um den in ihren Sitzungen vom 19. Juli 2001 und vom 6. Dezember 2001 im Rahmen des "Phasing out" des Ziels 1 - Hennegau (2000-2006) getroffenen Beschlüssen der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgende Massnahme (Bezeichnung, Träger und Kodifizierung des mitfinanzierten Projekts):

Phasing Out von Ziel 1 - Hennegau (2000-2006);

Zielrichtung 1: Stärkung des Wachstums durch den Ausbau der Produktionsbasis;

Massnahme 1.4: Entwicklung einer Dienstleistungsplattform und Förderung der vernetzten wirtschaflichen Aktivität;

Massnahme 1. E "Unterstützung der Existenzgründung und Entwicklung von...

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