12. DEZEMBER 2003 - Ministerialerlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 02 des Organisationsbereichs 16 und dem Programm 01 des Organisationsbereichs 30 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2003

Der Minister-Präsident der Wallonischen Regierung,

Der Minister des Haushalts, des Wohnungswesens, der Ausrüstung und der öffentlichen Arbeiten,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2003, insbesondere des Artikels 34;

Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 über die administrative Verwaltung der von den Europäischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III, 2, Absatz 4;

Aufgrund des Dekrets vom 22. Oktober 2003 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2003;

Aufgrund des am 11. Dezember 2003 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 30.03 des Programms 02 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2003 zu übertragen, um den in ihren Sitzungen vom 19. Juni 2003 und vom 25. September 2003 getroffenen Beschlüssen der Wallonischen Regierung und dem Beschluss des Lenkungsausschusses vom 17. September 2003 im Rahmen von INTERREG III A Wallonie-Lothringen-Luxemburg und von INTERREG III C Westgebiet Folge zu leisten, nämlich durch die folgenden Massnahmen (Bezeichnungen, Träger und Kodifizierungen der mitfinanzierten Projekte):

INTERREG III A - Wallonie-Lothringen-Luxemburg;

Zielrichtung 2: Schaffung und Entwicklung eines grenzüberschreitenden integrierten Wirtschaftsraums;

Massnahme 2.1: Förderung und Unterstützung der Gründung und der Entwicklung von integrierten Strukturen zur wirtschaftlichen und sozialen...

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