15. MAI 2014 - Erlaß der Wallonischen Regierung zur Übertragung von Personalmitgliedern des 'Commissariat wallon E-Administration-Simplification', abgekürzt 'EASI-WAL' (Wallonisches Kommissariat e-Verwaltung-Vereinfachung) auf die der Wallonischen Region und der Französischen Gemeinschaft gemeinsamen, mit der administrativen Vereinfachung und der elektronischen Verwaltung für die Wallonische Region und die Französische Gemeinschaft beauftragte Dienststelle 'e-Wallonie-Bruxelles Simplification', abgekürzt 'eWBS'

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Zusammenarbeitsabkommens vom 21. Februar 2013 zwischen der Wallonischen Region und der Französischen Gemeinschaft zur Organisierung eines gemeinsamen Dienstes für die administrative Vereinfachung und elektronische Verwaltung genannt "e-Wallonie-Bruxelles Simplification" und abgekürzt "eWBS", insbesondere des Artikels 9;

Aufgrund des Zusammenarbeitsabkommens vom 13. Februar 2014 zur Regelung der Organisation und der Arbeitsweise der Dienststelle "e-Wallonie-Bruxelles Simplification" (abgekürzt "eWBS") und zur Bestimmung der Modalitäten für die Übertragung auf die eWBS-Dienststelle von Mitarbeitern des Kommissariats EASI-WAL und des Ministeriums der Französischen Gemeinschaft, insbesondere der Artikel 43 und 44;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 14. März 2013 zur Festlegung des Stellenplans des Personals von "e-Wallonie-Bruxelles Simplification", abgekürzt "eWBS" und des organisatorischen Pools der "Banque-Carrefour d'Echange de Données" (BCED) (Zentralen Datenbank für den Datenaustausch);

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 15. April 2005 über das "Commissariat wallon E-Administration-Simplification" (wallonisches Kommissariat E-Verwaltung-Vereinfachung), abgekürzt "EASI-WALL";

Auf Vorschlag des Ministers-Präsidenten und des Ministers für den öffentlichen Dienst;

Beschließt :

Artikel 1 - Die Vertragspersonalmitglieder des "Commissariat wallon E-Administration-Simplification", abgekürzt "EASI-WAL", deren Name, Vorname, ursprüngliche Funktion, Funktion innerhalb der der Wallonischen Region und der Französischen Gemeinschaft gemeinsamen, mit der administrativen Vereinfachung und der elektronischen Verwaltung für die Wallonische Region und die Französische Gemeinschaft beauftragten Dienststelle "e-Wallonie-Bruxelles Simplification", abgekürzt "eWBS", und Gehaltstabelle in der Anlage angeführt sind, werden der eWBS-Dienststelle übertragen und ihre Arbeitsverträge werden zu unbefristeten Arbeitsverträgen.

Für die Berechnung des Dienstalters im Sinne von Artikel 220, § 3 des Kodex des öffentlichen Dienstes werden die Dienste anerkannt, die die Mitarbeiter von EASI-WAL in ihrer Eigenschaft als Vertragspersonalmitglieder und ohne freiwillige Unterbrechung innerhalb des EASI-WAL-Kommissariats effektiv geleistet haben.

Art. 2 - Die Zurverfügungstellung von Frau Marie-Ange Klein innerhalb des EASI-WAL-Kommissariats wird in der eWBS-Dienststelle aufrechterhalten.

Art. 3 - Der...

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