28. DEZEMBER 2010 - Ministerialerlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 02 und 03 des Organisationsbereichs 13 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2010

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Beschäftigung, Ausbildung und Sportwesen,

Der Minister für öffentliche Arbeiten, Landwirtschaft, ländliche Angelegenheiten, Natur, Forstwesen und Erbe,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 10. Dezember 2009 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2010, insbesondere des Artikels 25;

Aufgrund des Dekrets vom 6. Oktober 2010 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2010;

Aufgrund des am 21. Dezember 2010 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, nicht aufgegliederte Mittel auf die Basiszuwendung 12.07 des Programms 02 des Organisationsbereichs 13 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2010 zu übertragen, um dem Mangel an Haushaltsmitteln für diese Basiszuwendung abzuhelfen;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf die Basiszuwendungen 14.11 und 14.13, Ausgabenermächtigungen auf die Basiszuwendungen 73.05 und 73.07 und Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 12.01 des Programms 02 des Organisationsbereichs 13 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2010 zu übertragen, um dem Mangel an Haushaltsmittteln für diese Basiszuwendungen abzuhelfen;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf die Basiszuwendung 73.01 und Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 14.03 des Programms 03 des Organisationsbereichs 13 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2010 zu übertragen, um dem Mangel an Haushaltsmitteln für diese Basiszuwendungen abzuhelfen,

Beschliessen

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 16.922.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 15.900.000 EUR zwischen den Programmen 02 und 03 des Organisationsbereichs 13 übertragen.

Es werden nicht aufgegliederte Mittel in Höhe von 67.000 EUR zwischen den Basiszuwendungen der Programmen 02 und 03 des Organisationsbereichs 13 übertragen.

  1. 2 - Die Verteilung der folgenden Basiszuwendungen der Programme 02 und 03 des Organisationsbereichs 13 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes...

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