26. AUGUST 2003 - Königlicher Erlass über die Übernahme und die Zahlung der Kosten, Entschädigungen und Renten in Sachen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten von Personalmitgliedern der integrierten Polizei - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 26. August 2003 über die Übernahme und die Zahlung der Kosten, Entschädigungen und Renten in Sachen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten von Personalmitgliedern der integrierten Polizei.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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26. AUGUST 2003 - Königlicher Erlass über die Übernahme und die Zahlung der Kosten, Entschädigungen und Renten in Sachen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten von Personalmitgliedern der integrierten Polizei

ALBERT II., König der Belgier,

Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!

Aufgrund des Gesetzes vom 3. Juli 1967 über die Vorbeugung von oder den Schadenersatz für Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten im öffentlichen Sektor, ergänzt durch das Gesetz vom 27. Dezember 2000 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Bezug auf die Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste;

Aufgrund des Gesetzes vom 10. April 1971 über die Arbeitsunfälle, insbesondere des Artikels 4, abgeändert durch die Gesetze vom 29. Dezember 1990 und 12. August 2000;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 15. Februar 2002;

Aufgrund des Einverständnisses Unseres Ministers des Haushalts vom 30. April 2003;

Aufgrund des Einverständnisses Unseres Ministers des Öffentlichen Dienstes vom 31. März 2003;

Aufgrund des Protokolls Nr. 106 des Verhandlungsausschusses für die Polizeidienste vom 25. Juni 2003;

Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1, ersetzt durch das Gesetz vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August 1996;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In der Erwägung, dass vorliegender Erlass Massnahmen in Bezug auf die Übernahme und die Zahlung der Kosten, Entschädigungen und Renten in Sachen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten von Personalmitgliedern der integrierten Polizei beinhaltet, die seit dem 1. April 2001 eingetreten sind;

In der Erwägung, dass seit diesem Datum mehrere Personalmitglieder der integrierten Polizei Opfer eines Arbeitsunfalls geworden sind, der in einigen Fällen sogar zum Tod geführt hat;

In der Erwägung, dass es wichtig ist, diese Personalmitglieder oder ihre Anspruchsberechtigten schnellstmöglich entschädigen zu...

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