25. JANUAR 2000 - Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses vom 8. November 1996 zur Ernennung der Mitglieder des durch das Kooperationsabkommen vom 10. April 1995 bezüglich der Übernahme der Kosten für die Unterbringung und die soziale und berufliche Integration von Personen mit Behinderung, eingesetzten Kooperationsausschusses

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, abgeändert durch die Gesetze vom 6. Juli 1990, 18. Juli 1990, 5. Mai 1993 und 16. Juli 1993;

Aufgrund des Dekretes vom 25. Juni 1996 zur Billigung des Kooperationsabkommens bezüglich der Übernahme der Kosten für die Unterbringung und die soziale und berufliche Integration von Personen mit Behinderung;

Aufgrund des Kooperationsabkommens vom 10. April 1995 zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezüglich der Übernahme der Kosten für die Unterbringung und die soziale und berufliche Integration von Personen mit Behinderung, insbesondere des Artikels 7;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 8. November 1996 zur Ernennung der Mitglieder des durch das Kooperationsabkommen vom 10. April 1995 bezüglich der Übernahme der Kosten für die Unterbringung und die soziale und berufliche Integration von Personen mit Behinderung eingesetzten Kooperationsausschusses,

Aufgrund des Einverständnisses des Minister-Präsidenten, zuständig für den Haushalt vom 25. Januari 2000;

Auf Vorschlag des Minister-Präsidenten, Minister für Beschäftigung, Behindertenpolitik, Medien und Sport,

Beschliesst :

Artikel 1 - In Artikel 1 des...

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