22. DEZEMBER 2010 - Dekret über die wallonische Geodateninfrastruktur - Addenda
Die folgenden Anlagen sind dem oben erwähnten, im Belgischen Staatsblatt vom 3. Februar 2011 auf Seite 9155 veröffentlichten Dekret beizufügen.
ANLAGE I - Geodatenthemen gemäss Artikel 6 § 4 erster Gedankenstrich
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Koordinatenreferenzsysteme
Systeme zur einheitlichen räumlichen Referenzierung von geographischen Raumdaten anhand eines Koordinatensatzes (x, y, z) und/oder Angaben zu Breite, Länge und Höhe auf der Grundlage eines geodätischen horizontalen und vertikalen Datums.
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Geografische Gittersysteme
Harmonisiertes Gittersystem mit Mehrfachauflösung, gemeinsamem Ausgangspunkt und standardisierter Lokalisierung und Grösse der Gitterzellen.
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Geografische Bezeichnungen
Namen von Gebieten, Regionen, Gemeinden, Grossstädten, Vororten, Städten oder Siedlungen sowie jedes geographische oder topographische Merkmal von öffentlichem oder historischem Interesse.
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Verwaltungseinheiten
Lokale, regionale und nationale Verwaltungseinheiten, die die Gebiete abgrenzen, in denen die Mitgliedstaaten Hoheitsbefugnisse haben und/oder ausüben und die durch Verwaltungsgrenzen voneinander getrennt sind.
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Adressen
Lokalisierung von Grundstücken anhand von Adressdaten, in der Regel Strassenname, Hausnummer und Postleitzahl.
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Katasterparzellen
Gebiete, die anhand des Grundbuchs oder gleichwertiger Verzeichnisse bestimmt werden.
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Verkehrsnetze
Verkehrsnetze und zugehörige Infrastruktureinrichtungen für Strassen-, Schienen- und Luftverkehr sowie Schifffahrt. Umfasst auch die Verbindungen zwischen den verschiedenen Netzen. Umfasst auch das transeuropäische Verkehrsnetz im Sinne der Entscheidung Nr. 1692/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996 über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes und künftiger Uberarbeitungen dieser Entscheidung.
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Gewässernetz
Elemente des Gewässernetzes, einschliesslich Meeresgebieten und allen sonstigen Wasserkörpern und hiermit verbundenen Teilsystemen, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete. Gegebenenfalls gemäss den Definitionen des Buches II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch bildet.
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Schutzgebiete
Gebiete, die im Rahmen des internationalen und des gemeinschaftlichen Rechts sowie des Rechts der Mitgliedstaaten ausgewiesen sind oder verwaltet werden, um spezifische Erhaltungsziele zu erreichen.
ANLAGE II - Geodatenthemen gemäss Artikel 6 § 4 erster Gedankenstrich
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Höhe
Digitale Höhenmodelle für Land-, Eis- und Meeresflächen. Dazu gehören...
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