22. DEZEMBER 2010 - Dekret über die wallonische Geodateninfrastruktur - Addenda

Die folgenden Anlagen sind dem oben erwähnten, im Belgischen Staatsblatt vom 3. Februar 2011 auf Seite 9155 veröffentlichten Dekret beizufügen.

ANLAGE I - Geodatenthemen gemäss Artikel 6 § 4 erster Gedankenstrich

  1. Koordinatenreferenzsysteme

    Systeme zur einheitlichen räumlichen Referenzierung von geographischen Raumdaten anhand eines Koordinatensatzes (x, y, z) und/oder Angaben zu Breite, Länge und Höhe auf der Grundlage eines geodätischen horizontalen und vertikalen Datums.

  2. Geografische Gittersysteme

    Harmonisiertes Gittersystem mit Mehrfachauflösung, gemeinsamem Ausgangspunkt und standardisierter Lokalisierung und Grösse der Gitterzellen.

  3. Geografische Bezeichnungen

    Namen von Gebieten, Regionen, Gemeinden, Grossstädten, Vororten, Städten oder Siedlungen sowie jedes geographische oder topographische Merkmal von öffentlichem oder historischem Interesse.

  4. Verwaltungseinheiten

    Lokale, regionale und nationale Verwaltungseinheiten, die die Gebiete abgrenzen, in denen die Mitgliedstaaten Hoheitsbefugnisse haben und/oder ausüben und die durch Verwaltungsgrenzen voneinander getrennt sind.

  5. Adressen

    Lokalisierung von Grundstücken anhand von Adressdaten, in der Regel Strassenname, Hausnummer und Postleitzahl.

  6. Katasterparzellen

    Gebiete, die anhand des Grundbuchs oder gleichwertiger Verzeichnisse bestimmt werden.

  7. Verkehrsnetze

    Verkehrsnetze und zugehörige Infrastruktureinrichtungen für Strassen-, Schienen- und Luftverkehr sowie Schifffahrt. Umfasst auch die Verbindungen zwischen den verschiedenen Netzen. Umfasst auch das transeuropäische Verkehrsnetz im Sinne der Entscheidung Nr. 1692/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996 über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes und künftiger Uberarbeitungen dieser Entscheidung.

  8. Gewässernetz

    Elemente des Gewässernetzes, einschliesslich Meeresgebieten und allen sonstigen Wasserkörpern und hiermit verbundenen Teilsystemen, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete. Gegebenenfalls gemäss den Definitionen des Buches II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch bildet.

  9. Schutzgebiete

    Gebiete, die im Rahmen des internationalen und des gemeinschaftlichen Rechts sowie des Rechts der Mitgliedstaaten ausgewiesen sind oder verwaltet werden, um spezifische Erhaltungsziele zu erreichen.

    ANLAGE II - Geodatenthemen gemäss Artikel 6 § 4 erster Gedankenstrich

  10. Höhe

    Digitale Höhenmodelle für Land-, Eis- und Meeresflächen. Dazu gehören...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT