9. MAI 2006 - Gesetz zur Abänderung von Artikel 5 des Gesetzes vom 7. April 2005 über den Schutz der journalistischen Quellen - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche ‹bersetzung des Gesetzes vom 9. Mai 2006 zur Ab‰nderung von Artikel 5 des Gesetzes vom 7. April 2005 ¸ber den Schutz der journalistischen Quellen.

Diese ‹bersetzung ist von der Zentralen Dienststelle f¸r Deutsche ‹bersetzungen in Malmedy erstellt worden.

F÷DERALER ÷FFENTLICHER DIENST JUSTIZ

9. MAI 2006 - Gesetz zur Ab‰nderung von Artikel 5 des Gesetzes vom 7. April 2005 ¸ber den Schutz der journalistischen Quellen

ALBERT II., Kˆnig der Belgier,

Allen Gegenw‰rtigen und Zuk¸nftigen, Unser Gruss!

Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Verfassung erw‰hnte Angelegenheit.

  1. 2 - Artikel 5 des Gesetzes vom 7. April 2005 ¸ber den Schutz der journalistischen Quellen wird durch folgende Bestimmung ersetzt:

´ Art. 5 - Daten in Bezug auf Informationsquellen der in Artikel 2 erw‰hnten Personen d¸rfen nicht Gegenstand von Ermittlungs- oder Untersuchungsmassnahmen sein, ausser wenn durch diese Daten...

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