2. JULI 2008 - Königlicher Erlass über die Meldungen der Installation und des Einsatzes von Überwachungskameras - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 2. Juli 2008 über die Meldungen der Installation und des Einsatzes von Überwachungskameras.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES

  1. JULI 2008 - Königlicher Erlass über die Meldungen der Installation

    und des Einsatzes von Überwachungskameras

    ALBERT II., König der Belgier,

    Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!

    Aufgrund des Artikels 108 der Verfassung;

    Aufgrund des Gesetzes vom 21. März 2007 zur Regelung der Installation und des Einsatzes von Überwachungskameras, insbesondere der Artikel 2 Nr. 1 bis 3, 5 § 3 Absatz 2, 6 § 2 Absatz 2 und 7 § 2 Absatz 2;

    In der Erwägung, dass das Gesetz vom 8. Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten zur Anwendung kommt;

    Aufgrund der Stellungnahme des Bürgermeisterbeirats vom 6. Februar 2008;

    Aufgrund der Stellungnahme Nr. 07/2008 des Ausschusses für den Schutz des Privatlebens vom 27. Februar 2008;

    Aufgrund des Gutachtens Nr. 44.417/2 des Staatsrates vom 19. Mai 2008, abgegeben in Anwendung des Artikels 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat, ersetzt durch das Gesetz vom 2. April 2003;

    Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern

    Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:

    Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man unter:

  2. "Gesetz vom 8. Dezember 1992": das Gesetz vom 8. Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten,

  3. "Gesetz": das Gesetz vom 21. März 2007 zur Regelung der Installation und des Einsatzes von Überwachungskameras,

  4. "Ausschuss": den Ausschuss für den Schutz des Privatlebens, wie im Gesetz vom 8. Dezember 1992 erwähnt,

  5. Meldung: die vom Verantwortlichen für die Verarbeitung vorgenommene Mitteilung über die Installation und den Einsatz von Überwachungskameras nach den Modalitäten, die je nach Fall in Artikel 5 § 3 Absatz 2, Artikel 6 § 2 Absatz 2 oder Artikel 7 § 2 Absatz 2 des Gesetzes vorgeschrieben sind,

  6. "E-Schalter": das elektronische System zur Registrierung der Meldungen einer Verarbeitung personenbezogener Daten, das vom Ausschuss verwaltet und auf seiner Website zur Verfügung gestellt wird,

  7. "Überwachungssystem": das System, bei dem Überwachungskameras installiert und eingesetzt werden, wie in Artikel 3 des Gesetzes erwähnt...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT