28. FEBRUAR 2008. - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 29. September 2005 zur Bezeichnung oder Anerkennung des Vorsitzenden, von drei stellvertretenden Vorsitzenden, der Beisitzer und der Schriftführer der Berufungskammer der Dienststellen der Wallonischen Regierung und der von der Region abhängenden Einrichtungen öffentlichen Interesses

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen, insbesondere des durch das Sondergesetz vom 8. August 1988 ersetzten Artikels 87, § 3;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 18. Dezember 2003 zur Festlegung des Kodex des wallonischen öffentlichen Dienstes, insbesondere des Artikels 186;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 29. September 2007 zur Bezeichnung oder Anerkennung des Vorsitzenden, von drei stellvertretenden Vorsitzenden, der Beisitzer und der Schriftführer der Berufungskammer der Dienststellen der Wallonischen Regierung und der von der Region abhängenden Einrichtungen öffentlichen Interesses, abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 14. Juni 2007;

Auf Vorschlag des Ministers der inneren Angelegenheiten und des öffentlichen Dienstes;

Nach Beratung,

Beschliesst :

Artikel 1 - In Artikel 5, 1. Absatz, 3°, c) des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 29. September 2005 zur Bezeichnung oder Anerkennung des Vorsitzenden, von drei stellvertretenden Vorsitzenden, der Beisitzer und der Schriftführer der Berufungskammer der Dienststellen der Wallonischen Regierung und der von der Region abhängenden Einrichtungen öffentlichen Interesses wird Herr André Boulard durch Herrn José Bernard als effektiver Beisitzer für die Freie Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes ersetzt.

  1. 2 - Artikel 6 desselben Erlasses, in seiner durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 14. Juni 2007 abgeänderten Fassung, wird...

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