18. DEZEMBER 2008 - Ministerialerlass zur Durchführung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 31. Januar 2008 über eine Beihilfemassnahme zur Förderung der Beteiligung der Landwirte an Lebensmittelqualitätsregelungen im Rahmen des Programms für ländliche Entwicklung

Der Minister der Landwirtschaft, der ländlichen Angelegenheiten, der Umwelt und des Tourismus,

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. August 2004 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung, abgeändert durch die Erlasse der Wallonischen Regierung vom 16. September 2004, 15. April 2005 und 15. Mai 2008;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 8. Januar 2008 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Wallonischen Regierung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 31. Januar 2008 über eine Beihilfemassnahme zur Förderung der Beteiligung der Landwirte an Lebensmittelqualitätsregelungen im Rahmen des Programms für ländliche Entwicklung;

Aufgrund des am 27. Oktober 2008 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion,

Beschliesst :

Artikel 1 - Die Lebensmittelqualitätsregelungen, die in Anwendung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 31. Januar 2008 über eine Beihilfemassnahme zur Förderung der Beteiligung der Landwirte an Lebensmittelqualitätsregelungen im Rahmen des Programms für ländliche Entwicklung beihilfefähig sind, werden in der Anlage zu dem vorliegenden Erlass angeführt.

  1. 2 - In Anwendung von Artikel 9 des vorerwähnten Erlasses der Wallonischen Regierung vom 31. Januar 2008 beginnt der Zeitraum für die Anwendung der Beihilfe für die in der Anlage zu dem vorliegenden Erlass erwähnten Lebensmittelqualitätsregelungen am 1. Januar 2008.

  2. 3 - In Anwendung von Artikel 11 des vorerwähnten Erlasses der Wallonischen Regierung vom 31. Januar 2008 wird der für jede beihilfefähige Lebensmittelqualitätsregelung festgelegte Referenzbetrag in der Anlage zu dem vorliegenden Erlass festgelegt.

    Namur, den 18. Dezember 2008

  3. LUTGEN

    ANLAGE

    Lebensmittelqualitätsregelung Referenzbetrag "Integrierte Produktionsmethode bei Kernobst" - Für einen Betrieb mit einer Fläche von : - höchstens 3 ha 340,00 euro - mehr als 3 ha und weniger als 5 ha 360,00 euro - mehr als 5 ha und weniger als 10 ha 455,00 euro - wenigstens 10 ha und weniger...

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