30. SEPTEMBER 2010 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Ernennung der Mitglieder der 'Commission régionale d'avis pour l'exploitation des carrières' (Begutachtender Regionalausschuss für den Steinbruchbetrieb) (CRAEC) und zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 2. Oktober 2003 zur Durchführung des Dekrets vom 4. Juli 2002 über die Steinbrüche und zur Abänderung gewisser Bestimmungen des Dekrets vom 11. März 1999 über die Umweltgenehmigung, insbesondere seines Kapitels II

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 4. Juli 2002 über die Steinbrüche und zur Abänderung gewisser Bestimmungen des Dekrets vom 11. März 1999 über die Umweltgenehmigung;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Mai 2003 zur Förderung einer ausgeglichenen Vertretung von Mann und Frau in den Beratungsorganen;

Aufgrund des Dekrets vom 6. November 2008 zur Rationalisierung der Beratungsfunktion;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 2. Oktober 2003 zur Durchführung des Dekrets vom 4. Juli 2002 über die Steinbrüche und zur Abänderung gewisser Bestimmungen des Dekrets vom 11. März 1999 über die Umweltgenehmigung, insbesondere seines Kapitels II;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 13. Mai 2004 zur Ernennung der Mitglieder der "Commission régionale d'avis pour l'exploitation des carrières";

Aufgrund der Vorschläge der Verwaltungen, der Vereinigungen von Steinbruchbetreibern (FEDIEX und die VoE "Pierres et Marbres de Wallonie"), der Umweltschutzvereinigungen (Inter-Environnement Wallonie), der Vereinigungen der Landwirte "Fédération wallonne de l'Agriculture" (Wallonischer Landwirtschaftsverband) und der "Union des villes et communes de Wallonie" (Vereinigung der Städte und Gemeinden der Wallonie);

Auf Vorschlag des Ministers für Umwelt, Raumordnung und Mobilität,

Beschliesst :

Artikel 1 - In Artikel 2, 2. Linie des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 2. Oktober 2003 zur Durchführung des Dekrets vom 4. Juli 2002 über die Steinbrüche und zur Abänderung gewisser Bestimmungen des Dekrets vom 11. März 1999 über die Umweltgenehmigung werden die Wörter "der Wallonischen Region" durch die Wörter "des Öffentlichen Dienstes der Wallonie" ersetzt.

  1. 2 - Artikel 3 des vorerwähnten Erlasses der Wallonischen Regierung vom 2. Oktober 2003 wird durch den folgenden Wortlaut ersetzt:

    "Die acht Mitglieder, die den Öffentlichen Dienst der Wallonie vertreten, werden von der Regierung bezeichnet und umfassen :

    1. vier Vertreter der operativen Generaldirektion Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt.

    2. zwei Vertreter der operativen Generaldirektion Raumordnung, Wohnungswesen, Erbe und Energie.

    3. einen Vertreter der operativen Generaldirektion Lokale Behörden, Soziale Massnahmen und Gesundheit.

    4. einen Vertreter der operativen Generaldirektion Wirtschaft, Beschäftigung und Forschung."

  2. 3 - Der Vorsitzende des Ausschusses ist Herr Michel Calozet (FEDIEX);

    Der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses ist Herr Claude Puts (RNOB).

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