11. MAI 2006 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Beauftragung der 'Société publique d'aide à la qualité de l'environnement' (Öffentliche Gesellschaft für die Förderung der Umweltqualität), Sanierungsmassnahmen auf dem Gelände 'Centrale électrique' in Farciennes einzuleiten

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 27. Juni 1996 über die Abfälle, insbesondere des Artikels 39;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. August 2004 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung, abgeändert durch die Erlasse der Wallonischen Regierung vom 16. September 2004 und vom 15. April 2005;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 6. Oktober 2005 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Regierung;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung vom 11. März 1999, in dem sie die spezifischen Aufgaben der "SPAQuE" ("Société publique d'Aide à la Qualité de l'Environnement") festlegt;

Aufgrund des am 29. April 1999 zwischen der Wallonischen Regierung und der "SPAQUE" unterzeichneten Dienstleistungsvertrags;

Aufgrund des von dem wallonischen Parlament am 17. April 2002 verabschiedeten aktualisierten Vertrags für die Zukunft der Wallonie, insbesondere des Punktes 6°, insofern als in diesem die Rolle der "SPAQUE" in Sachen verschmutzte Böden näher festgelegt wird;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung vom 22. Dezember 2005, in dem der Nachtrag Nr. 1 zu dem am 29. April 1999 zwischen der Wallonischen Regierung und der "SPAQUE" abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag genehmigt wird;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung vom 27. Oktober 2005, in dem die Einrichtung der "Société wallonne de Financement alternatif" (Wallonische Gesellschaft für alternative Finanzierung), abgekürzt "SOWAFINAL", im Hinblick auf die Sanierung der stillgelegten Gewerbebetriebsgelände sowie auf die Ausstattung der Gebiete zur Aufnahme wirtschaftlicher Tätigkeiten und der Hafengebiete genehmigt wird;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 9. Februar 2006 zur Ubertragung einer abgeordneten Aufgabe an die "SOWAFINAL" für die Durchführung der alternativen Finanzierung des Programms zur Sanierung der verschmutzten stillgelegten Gewerbebetriebsgelände;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung vom 9. Februar 2006 zur Genehmigung der endgültigen Liste und der Haushaltsvoranschläge von 15 verschmutzten stillgelegten Gewerbebetriebsgeländen, die im Plan für vorrangige Aktionen für die wallonische Zukunft, Zielrichtung 2.6., erwähnt werden und im Rahmen der alternativen Finanzierung aufgenommen werden können;

Aufgrund des Schreibens des Ministers der Raumordnung, des Städtebaus und der Umwelt vom 22...

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