29. NOVEMBER 2012 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Beauftragung der SPAQuE (Öffentliche Gesellschaft für die Förderung der Umweltqualität) mit Sanierungsmassnahmen auf dem Gelände « Chemin de l'Inquiétude » in Mons

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 27. Juni 1996 über die Abfälle, insbesondere der Artikel 39 und 43;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 17. Juli 2009 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 15. Dezember 2011 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Regierung,

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung vom 11. März 1999, in dem diese die spezifischen Aufgaben der SPAQuE festlegt;

Aufgrund des zwischen der Wallonischen Regierung und der SPAQuE am 13. Juli 2007 unterzeichneten und am 4. Oktober 2012 für eine Dauer von sechs Monaten vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2013 verlängerten Verwaltungsvertrags;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung vom 23. Dezember 2010 zur Genehmigung einer Liste der verschmutzten Gelände des Marshall-Plans 2. Grün, worunter die Gelände, die im Rahmen der alternativen Finanzierung aufgenommen werden können;

Aufgrund der Tatsache, dass das Gelände « Ateliers SNCB » in Mons zu den 7 am 23. Dezember 2010 endgültig verabschiedeten Geländen gehört;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 10. November 2011 zur Beauftragung der SPAQuE mit Sanierungsmassnahmen auf dem Gelände « Atelier SNCB » in Mons;

Aufgrund des Beschlusses der Verwaltung vom 13. September 2011 zur bedingten Genehmigung des von dem zugelassenen Sachverständigen ACENIS durchgeführten Sanierungsprojektes, das im Rahmen des Artikels 92bis des Dekrets vom 5. Dezember 2008 über die Bodenbewirtschaftung von der « Société wallonne du Logement » (Wallonische Wohnungsbaugesellschaft) - abgekürzt « S.W.L. » -, deren Gesellschaftssitz sich rue de l'Ecluse, 21 in 6000 Charleroi befindet, eingereicht wurde und das sich auf das Gelände « Chemin de l'Inquiétude » in Mons, katastrierte Parzelle: MONS 2te Gemarkung, Flur A, Nr. 249/24 B, so wie sie in der Anlage des vorliegenden Erlasses angegeben wird, bezieht;

In Erwägung der Feststellung, dass die « S.W.L. » sich ihrer Verpflichtungen, die sich aus dem oben erwähnten Beschluss der Verwaltung vom 13. September 2011 ergeben, nicht entledigt hat;

In der Erwägung demnach, dass am 10. Mai 2012 eine Aufforderung an die « S.W.L. », Eigentümer des Geländes und Besitzer der Abfälle, gerichtet wurde;

In der Erwägung, dass sich die « S.W.L. » in ihrer Antwort vom 23. Mai 2012 aus finanziellen Gründen als unfähig erklärt hat...

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