8. NOVEMBER 2007 - Erlass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Festlegung der Basiszuwendung und der ersten Zusatzzuwendung in Ausführung von Artikel 10 des Erlasses der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 20. Dezember 2001 über die Gewährung von Zuschüssen an lokale Behörden, die Bezuschusste Vertragsarbeitnehmer beschäftigen

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Kˆniglichen Erlasses Nr. 474 vom 28. Oktober 1986 zur Einrichtung eines Systems f¸r staatlich bezuschusstes Vertragspersonal bei gewissen lokalen Behˆrden, abge‰ndert durch den Kˆniglichen Erlass Nr. 511 vom 11. M‰rz 1987 und das Gesetz vom 6. Juli 1989;

Aufgrund des Dekretes des Rates der Wallonischen Region vom 6. Mai 1999 zur Aus¸bung der Befugnisse der Wallonischen Region in den Angelegenheiten Besch‰ftigung und Ausgrabungen durch die Deutschsprachige Gemeinschaft;

Aufgrund des Dekretes des Rates der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 10. Mai 1999 zur Aus¸bung der Befugnisse der Wallonischen Region in den Angelegenheiten Besch‰ftigung und Ausgrabungen durch die Deutschsprachige Gemeinschaft;

Aufgrund des Erlasses der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 20. Dezember 2001 ¸ber die Gew‰hrung von Zusch¸ssen an lokale Behˆrden, die Bezuschusste Vertragsarbeitnehmer besch‰ftigen, insbesondere Artikel 10, abge‰ndert durch den Erlass der Regierung vom 21. Dezember 2006;

Aufgrund des Gutachtens des Finanzinspektors vom 11. Juni 2007;

Auf Vorschlag des f¸r Besch‰ftigung zust‰ndigen Ministers;

Nach Beratung,

Beschliesst :

Artikel 1 - Die in Artikel 10, ß 2, a) des Erlasses vom 20. Dezember 2001 ¸ber die Gew‰hrung von Zusch¸ssen an lokale Behˆrden, die Bezuschusste...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT