27. MÄRZ 2014 - Dekret zur Errichtung einer Datenbank aus authentischen Quellen betreffend die Beschäftigung im nichtgewerblichen Sektor in der Wallonie mit der Bezeichnung 'cadastre de l'emploi non-marchand en Wallonie' (Kataster der Beschäftigung im nichtgewerblichen Sektor in der Wallonie), abgekürzt 'CENM' (1)

Das Wallonische Parlament hat Folgendes angenommen, und Wir, Regierung, sanktionieren es:

KAPITEL I - Allgemeines

Artikel 1 - § 1. Vorliegendes Dekret wird in Anwendung von Artikel 7, § 2 des Kooperationsabkommens vom 23. Mai 2013 zwischen der Wallonischen Region und der Französischen Gemeinschaft über die Entwicklung einer gemeinsamen Initiative in Sachen Datenaustausch und über die gemeinsame Verwaltung dieser Initiative verabschiedet.

§ 2. Im Sinne des vorliegenden Dekrets versteht man unter:

  1. "Kooperationsabkommen Datenaustausch": das Kooperationsabkommen vom 23. Mai 2013 zwischen der Wallonischen Region und der Französischen Gemeinschaft über die Entwicklung einer gemeinsamen Initiative in Sachen Datenaustausch und über die gemeinsame Verwaltung dieser Initiative;

  2. "Kataster der Beschäftigung im nichtgewerblichen Sektor": die Datenbank aus authentischen Quellen in Zusammenhang mit der Beschäftigung im nichtgewerblichen Sektor in der Wallonischen Region, gemäß Artikel 2, 2° des Kooperationsabkommens Datenaustausch;

  3. "Regelung": eine Gesamtheit von dekretalen, verordnungsrechtlichen oder Verwaltungsregeln, die auf eine spezifische Politik, einen bestimmten Tätigkeitssektor oder eine bestimmte Tätigkeit anwendbar sind, und die festgelegt werden, um im Rahmen der Aufgaben der öffentlichen Behörde ein Ergebnis zu erreichen: erteilen oder gewähren, genehmigen, kontrollieren, vereinnahmen oder eintreiben oder zurückfordern, reglementieren, kaufen;

  4. "personenbezogene Daten": Daten im Sinne von Artikel 1, § 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten;

  5. "Querschnittdaten": Daten, die durch mehrere Regelungen verwendet werden oder verwendbar sind;

  6. "spezifische Daten": Daten, die durch eine einzige Regelung verwendet werden oder verwendbar sind;

  7. "Gesetz Privatleben": das Gesetz vom 8. Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten, sowie alle in Ausführung dieses Gesetzes verabschiedeten Erlasse;

  8. "Teilnehmer am Kataster der Beschäftigung im nichtgewerblichen Sektor": jede von der Wallonischen Regierung identifizierte öffentliche Behörde der Wallonischen Region, die eine oder mehrere authentischen Quellen oder Datenquellen dem Kataster der Beschäftigung im nichtgewerblichen Sektor zur Verfügung stellt;

  9. "Betreiber": die Dienststelle, die von der Regierung identifiziert wird, um das Kataster der Beschäftigung im nichtgewerblichen Sektor zu verwalten.

    1. 2 - § 1. Nach den durch das oder kraft des vorliegenden Dekrets bestimmten Modalitäten wird eine Datenbank aus authentischen Quellen in Bezug auf die Beschäftigung im nichtgewerblichen Sektor in der Wallonie geschaffen; sie wird als "cadastre de l'emploi non-marchand en Wallonie" (Kataster der Beschäftigung im nichtgewerblichen Sektor in der Wallonie), abgekürzt "CENM", bezeichnet.

    § 2. Die Zwecke des CENM bestehen darin, ein vollständiges und detailliertes Verzeichnis der Beschäftigung im nichtgewerblichen Sektor in der Wallonie zu bilden, und Mehrwertdienstleistungen zur Ergänzung und Nutzung der Daten dieses Verzeichnisses zu erbringen.

    So verfolgt das CENM folgende Ziele:

  10. Verringerung der Verwaltungsarbeit im durch vorliegendes Dekret betroffenen Sektor;

  11. Bereitstellung einer Hilfe für die Verwaltung der Zulassungen und Zuschüsse in Zusammenhang mit der Beschäftigung im nichtgewerblichen Sektor;

  12. Bereitstellung einer Hilfe für die Steuerung und Bewertung der...

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