Auszug aus dem Urteil Nr. 78/2009 vom 5. Mai 2009 Geschäftsverzeichnisnummer 4636 In Sachen : Klage auf Nichtigerklärung der Artikel 18 bis 22 des Gesetzes vom 24. Juli 2008 zur Festlegung verschiede

Auszug aus dem Urteil Nr. 78/2009 vom 5. Mai 2009

Geschäftsverzeichnisnummer 4636

In Sachen : Klage auf Nichtigerklärung der Artikel 18 bis 22 des Gesetzes vom 24. Juli 2008 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen (I), erhoben von Marc Jodrillat.

Der Verfassungsgerichtshof, beschränkte Kammer,

zusammengesetzt aus dem Vorsitzenden M. Melchior und den referierenden Richtern J. Spreutels und E. De Groot, unter Assistenz des Kanzlers P.-Y. Dutilleux,

verkündet nach Beratung folgendes Urteil:

  1. Gegenstand der Klage und Verfahren

    Mit einer Klageschrift, die dem Hof mit am 6. Februar 2009 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 9. Februar 2009 in der Kanzlei eingegangen ist, erhob Marc Jodrillat, wohnhaft in 6010 Couillet, rue de Gilly 332, Klage auf Nichtigerklärung der Artikel 18 bis 22 des Gesetzes vom 24. Juli 2008 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen (I) (veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 7. August 2008).

    Am 12. Februar 2009 haben die referierenden Richter J. Spreutels und E. De Groot in Anwendung von Artikel 71 Absatz 1 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 den Vorsitzenden davon in Kenntnis gesetzt, dass sie dazu veranlasst werden könnten, dem in beschränkter Kammer tagenden Hof vorzuschlagen, ein Urteil zu verkünden, in dem festgestellt wird, dass die Klage auf Nichtigerklärung offensichtlich unzulässig ist.

    (...)

  2. In rechtlicher Beziehung

    (...)

    B.1. Um den Erfordernissen nach Artikel 6 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 zu entsprechen, müssen die in der Klageschrift vorgebrachten Klagegründe angeben, welche Vorschriften, deren Einhaltung der Hof gewährleistet, verletzt wären und welche Bestimmungen...

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