Auszug aus dem Urteil Nr. 46/2010 vom 29. April 2010 Geschäftsverzeichnisnummer 4737 In Sachen : Klage auf Nichtigerklärung der Artikel 46 bis 56 des flämischen Dekrets vom 19. Dezember 2008 zur Fest

Auszug aus dem Urteil Nr. 46/2010 vom 29. April 2010

Geschäftsverzeichnisnummer 4737

In Sachen : Klage auf Nichtigerklärung der Artikel 46 bis 56 des flämischen Dekrets vom 19. Dezember 2008 zur Festlegung von Bestimmungen zur Begleitung des Haushalts 2009, erhoben vom Ministerrat.

Der Verfassungsgerichtshof,

zusammengesetzt aus den Vorsitzenden M. Bossuyt und M. Melchior, den Richtern R. Henneuse, E. De Groot, L. Lavrysen, A. Alen, J.-P. Snappe, J.-P. Moerman, E. Derycke, J. Spreutels und T. Merckx-Van Goey, und dem emeritierten Vorsitzenden P. Martens gemäss Artikel 60bis des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 über den Verfassungsgerichtshof, unter Assistenz des Kanzlers P.-Y. Dutilleux, unter dem Vorsitz des Vorsitzenden M. Bossuyt,

verkündet nach Beratung folgendes Urteil:

  1. Gegenstand der Klage und Verfahren

    Mit einer Klageschrift, die dem Hof mit am 26. Juni 2009 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 29. Juni 2009 in der Kanzlei eingegangen ist, erhob der Ministerrat Klage auf Nichtigerklärung der Artikel 46 bis 56 des flämischen Dekrets vom 19. Dezember 2008 zur Festlegung von Bestimmungen zur Begleitung des Haushalts 2009 (veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 29. Dezember 2008).

    (...)

  2. In rechtlicher Beziehung

    (...)

    B.1.1. Der Ministerrat beantragt die Nichtigerklärung der Artikel 46 bis 56 des flämischen Dekrets vom 19. Dezember 2008 zur Festlegung von Bestimmungen zur Begleitung des Haushalts 2009. Die angefochtenen Bestimmungen ändern einerseits das Gesetz vom 11. Juli 1969 über die Pestizide und die Rohstoffe für die Landwirtschaft, den Gartenbau, die Forstwirtschaft und die Viehzucht und andererseits das Gesetz vom 28. März 1975 über den Handel mit Erzeugnissen der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Seefischerei ab.

    Der Ministerrat führt sechs Klagegründe auf der Grundlage eines Verstosses der angefochtenen Bestimmungen gegen die Regeln der Zuständigkeitsverteilung an.

    B.1.2. Die angefochtenen Artikel, die in Kapitel XIII - « Landwirtschaft und Fischerei » des vorerwähnten Dekrets vom 19. Dezember 2008 enthalten sind, bestimmen:

    Abschnitt I. - Abänderung des Gesetzes vom 11. Juli 1969 über die Pestizide und die Rohstoffe für die Landwirtschaft, den Gartenbau, die Forstwirtschaft und die Viehzucht

    Art. 46. In Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juli 1969 über die Pestizide und die Rohstoffe für die Landwirtschaft, den Gartenbau, die Forstwirtschaft und die Viehzucht, abgeändert durch die Gesetze vom 5. Februar 1999, 21. Dezember 1998 und 1. März 2007, werden folgende Änderungen vorgenommen:

    1. in § 1 wird Nr. 4, abgeändert durch das Gesetz vom 1. März 2007, durch folgenden Wortlaut ersetzt:

    ' 4. die Tätigkeiten der Personen, die Handlungen im Sinne von Nr. 1 ausführen, von einer vorherigen Ermächtigung oder Zulassung abhängig machen, die von dem für die Agrarpolitik und die Seefischerei zuständigen flämischen Minister oder von der durch diesen Minister ermächtigten Einrichtung oder dem durch diesen Minister ermächtigen Beamten verliehen wurde; ';

    2. in § 1 Nr. 7, abgeändert durch das Gesetz vom 1. März 2007, werden die Wörter ' der für Volksgesundheit zuständige Minister ' ersetzt durch die Wörter ' der für Agrarpolitik und Seefischerei zuständige flämische Minister ';

    3. § 3 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

    ' § 3. Die Flämische Regierung kann die Ausübung der Zuständigkeiten, die sie bestimmt, dem für Agrarpolitik und Seefischerei zuständigen flämischen Minister übertragen. '

    Art. 47. In Artikel 6 desselben Gesetzes, abgeändert durch die Gesetze vom 5. Februar 1999 und 1. März 2007, werden folgende Änderungen vorgenommen:

    1. in Absatz 1 werden folgende Wörter hinzugefügt: ' und die statutarischen und vertraglichen Personalmitglieder des Politikbereichs Landwirtschaft und Fischerei der flämischen Behörde, was die regionalen Zuständigkeiten im Bereich der Landwirtschaft betrifft. Der für Agrarpolitik und Seefischerei zuständige flämische Minister kann die von ihm bestimmten Kontrollbefugnisse auf bestimmte Personalmitglieder beschränken oder andere Kontrollbedienstete oder -instanzen bezeichnen. ';

    2. in Absatz 6 werden die Wörter ' der zuständige Minister ' ersetzt durch die Wörter ' der für Agrarpolitik und Seefischerei zuständige flämische Minister '.

    Art. 48. In Artikel 6 Absatz 6 desselben Gesetzes, abgeändert durch das Gesetz vom 5. Februar 1999, und in Artikel 7 Absatz 1 werden die Wörter ' der zuständige Minister ' ersetzt durch die Wörter ' der für Agrarpolitik und Seefischerei zuständige flämische Minister '.

    Art. 49. In Artikel 10 desselben Gesetzes, ersetzt durch das Gesetz vom 5. Februar 1999 und abgeändert durch das Gesetz vom 1. März 2007, werden folgende Änderungen vorgenommen:

    1. in § 4 Absatz 1 werden die Wörter ' noch höher als das Fünffache dieses Mindestbetrags ' gestrichen;

    2. folgender Satz wird hinzugefügt: ' Für die Vergehen im Sinne von Artikel 8 beträgt die administrative...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT