Auszug aus dem Entscheid Nr. 64/2023 vom 13. April 2023 Geschäftsverzeichnisnummer 7913 In Sachen: Klage auf Nichtigerklärung der Ordonnanz der Region Brüssel-Hauptstadt vom 30. Juni 2022 « zur

Auszug aus dem Entscheid Nr. 64/2023 vom 13. April 2023

Geschäftsverzeichnisnummer 7913

In Sachen: Klage auf Nichtigerklärung der Ordonnanz der Region Brüssel-Hauptstadt vom 30. Juni 2022 « zur Abänderung der Ordonnanz vom 28. Mai 2015 zur Schaffung einer Einrichtung öffentlichen Interesses, in der die Verwaltung der Präventions- und Sicherheitspolitik in der Region Brüssel-Hauptstadt zentralisiert wird, und zur Schaffung der Regionalschule für die Sicherheits-, Präventions- und Hilfsdienstberufe - Brusafe, zwecks Übertragung der Ausübung der Aufgaben des in Artikel 48 Absatz 3 des Sondergesetzes vom 12. Januar 1989 über die Brüsseler Institutionen erwähnten hohen Beamten an den leitenden Beamten dieser Einrichtung », erhoben von Eric Labourdette und Joël Hendrickx.

Der Verfassungsgerichtshof, Kleine Kammer,

zusammengesetzt aus dem Präsidenten P. Nihoul und den referierenden Richterinnen E. Bribosia und J. Moerman, unter Assistenz des Kanzlers F. Meersschaut,

erlässt nach Beratung folgenden Entscheid:

  1. Gegenstand der Klage und Verfahren

    Mit einer Klageschrift, die dem Gerichtshof mit am 6. Januar 2023 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 10. Januar 2023 in der Kanzlei eingegangen ist, erhoben Klage auf Nichtigerklärung der Ordonnanz der Region Brüssel-Hauptstadt vom 30. Juni 2022 « zur Abänderung der Ordonnanz vom 28. Mai 2015 zur Schaffung einer Einrichtung öffentlichen Interesses, in der die Verwaltung der Präventions- und Sicherheitspolitik in der Region Brüssel-Hauptstadt zentralisiert wird, und zur Schaffung der Regionalschule für die Sicherheits-, Präventions- und Hilfsdienstberufe - Brusafe, zwecks Übertragung der Ausübung der Aufgaben des in Artikel 48 Absatz 3 des Sondergesetzes vom 12. Januar 1989 über die Brüsseler Institutionen erwähnten hohen Beamten an den leitenden Beamten dieser Einrichtung » (veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 12. Juli 2022): Eric Labourdette und Joël Hendrickx, unterstützt und vertreten durch RA J. Laurent und RÄin C. Servais, in Brüssel zugelassen.

    Am 24. Januar 2023 haben die referierenden Richterinnen E. Bribosia und J. Moerman in Anwendung von Artikel 71 Absatz 1 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 über den Verfassungsgerichtshof den Präsidenten davon in Kenntnis gesetzt, dass sie dazu veranlasst werden könnten, dem in Kleiner Kammer tagenden Gerichtshof vorzuschlagen, einen Entscheid zu erlassen, in dem festgestellt wird, dass die Nichtigkeitsklage...

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