Auszug aus dem Entscheid Nr. 192/2021 vom 23. Dezember 2021 Geschäftsverzeichnisnummer 7651 In Sachen: Klage erhoben von Y.D. namens E.P. Der Verfassungsgerichtshof, Kleine Kammer

Auszug aus dem Entscheid Nr. 192/2021 vom 23. Dezember 2021

Geschäftsverzeichnisnummer 7651

In Sachen: Klage erhoben von Y.D. namens E.P.

Der Verfassungsgerichtshof, Kleine Kammer,

zusammengesetzt aus dem Präsidenten P. Nihoul und den referierenden Richtern M. Pâques und D. Pieters, unter Assistenz des Kanzlers F. Meersschaut,

erlässt nach Beratung folgenden Entscheid:

  1. Gegenstand der Klage und Verfahren

    Mit einer Klageschrift, die dem Gerichtshof mit am 12. Oktober 2021 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 13. Oktober 2021 in der Kanzlei eingegangen ist, erhob Y.D. eine Klage namens E.P.

    Am 19. Oktober 2021 haben die referierenden Richter M. Pâques und D. Pieters in Anwendung von Artikel 71 Absatz 1 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 über den Verfassungsgerichtshof den Präsidenten davon in Kenntnis gesetzt, dass sie dazu veranlasst werden könnten, dem in Kleiner Kammer tagenden Gerichtshof vorzuschlagen, einen Entscheid zu erlassen, in dem festgestellt wird, dass die Klage offensichtlich unzulässig ist.

    (...)

  2. Rechtliche Würdigung

    (...)

    B.1. Aufgrund von Artikel 142 Absatz 2 der Verfassung und Artikel 1 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 über den Verfassungsgerichtshof ist der Gerichtshof dazu befugt, über Klagen auf Nichtigerklärung eines Gesetzes, eines Dekrets oder einer in Artikel 134 der Verfassung erwähnten Regel wegen Verletzung der Regeln, die durch die Verfassung oder aufgrund der Verfassung für die Bestimmung der jeweiligen Zuständigkeiten der Föderalbehörde, der Gemeinschaften und der Regionen festgelegt sind, und wegen Verletzung der Artikel von Titel II (« Die Belgier und ihre Rechte ») und der Artikel 143 § 1, 170, 172 und 191 der Verfassung zu befinden.

    B.2. Die klagenden Parteien beantragen nicht die Nichtigerklärung eines Gesetzes, eines Dekrets oder einer Ordonnanz. Die Klage und die « Beschwerde » beziehen sich auf einen Verwaltungsbeschluss, auf Urteile und Entscheide des Arbeitsgerichts...

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