Auszug aus dem Entscheid Nr. 27/2018 vom 1. März 2018 Geschäftsverzeichnisnummer 6631 In Sachen: Klage auf Nichtigerklärung von Artikel 12 des Gesetzes vom 3. August 2016 zur Festlegung

Auszug aus dem Entscheid Nr. 27/2018 vom 1. März 2018

Geschäftsverzeichnisnummer 6631

In Sachen: Klage auf Nichtigerklärung von Artikel 12 des Gesetzes vom 3. August 2016 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen Eisenbahnen, durch den ein Artikel 114/1 in das Gesetz vom 23. Juli 1926 über die NGBE und das Personal der belgischen Eisenbahnen eingefügt wird, erhoben von der VoG « Syndicat Autonome des Conducteurs de Train ».

Der Verfassungsgerichtshof,

zusammengesetzt aus dem Präsidenten J. Spreutels, dem emeritierten Präsidenten E. De Groot gemäß Artikel 60bis des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 über den Verfassungsgerichtshof, und den Richtern J.-P. Snappe, E. Derycke, T. Merckx-Van Goey, P. Nihoul und R. Leysen, unter Assistenz des Kanzlers P.-Y. Dutilleux, unter dem Vorsitz des Präsidenten J. Spreutels,

erlässt nach Beratung folgenden Entscheid:

  1. Gegenstand der Klage und Verfahren

    Mit einer Klageschrift, die dem Gerichtshof mit am 6. März 2017 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 7. März 2017 in der Kanzlei eingegangen ist, erhob die VoG « Syndicat Autonome des Conducteurs de Train », unterstützt und vertreten durch RA J.-P. Jacques und RA X. Close, in Lüttich zugelassen, Klage auf Nichtigerklärung von Artikel 12 des Gesetzes vom 3. August 2016 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen Eisenbahnen (veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 7. September 2016, mit Berichtigung im Belgischen Staatsblatt vom 27. September 2016), durch den ein Artikel 114/1 in das Gesetz vom 23. Juli 1926 über die NGBE und das Personal der belgischen Eisenbahnen eingefügt wird.

    (...)

  2. Rechtliche Würdigung

    (...)

    B.1. Durch Artikel 12 des Gesetzes vom 3. August 2016 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen Eisenbahnen wird in das Gesetz vom 23. Juli 1926 über die NGBE und das Personal der belgischen Eisenbahnen ein neuer Artikel 114/1 mit folgendem Wortlaut eingefügt:

    Innerhalb der belgischen Eisenbahnen nehmen nur die repräsentativen oder anerkannten Gewerkschaftsorganisationen teil an:

    1. dem Verhandlungsverfahren im Sinne von Artikel 75;

    2. dem Konzertierungsverfahren im Sinne von Artikel 76;

    3. dem Verfahren der Ankündigung und Konzertierung anlässlich von Sozialkonflikten gemäß dem Gewerkschaftsstatut der belgischen Eisenbahnen;

    4. den Sozialwahlen im Sinne der Artikel 126/2, 145 § 2 und 146.

    Unter ' repräsentativer Gewerkschaftsorganisation ' ist jede im Nationalen Arbeitsrat vertretene...

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