Auszug aus dem Entscheid Nr. 30/2018 vom 15. März 2018 Geschäftsverzeichnisnummer 6568 In Sachen: Klage auf Nichtigerklärung der Artikel 6 und 53 des flämischen Dekrets vom 3. Juni 2016 « zur

Auszug aus dem Entscheid Nr. 30/2018 vom 15. März 2018

Geschäftsverzeichnisnummer 6568

In Sachen: Klage auf Nichtigerklärung der Artikel 6 und 53 des flämischen Dekrets vom 3. Juni 2016 « zur Abänderung des Gemeindedekrets vom 15. Juli 2005, des Provinzialdekrets vom 9. Dezember 2005 und des Dekrets vom 19. Dezember 2008 über die Organisation der öffentlichen Sozialhilfezentren », erhoben von der VoG « Expertisecentrum van gemeentesecretarissen » und anderen.

Der Verfassungsgerichtshof,

zusammengesetzt aus den Präsidenten A. Alen und J. Spreutels, den Richtern T. Merckx-Van Goey, P. Nihoul, T. Giet und R. Leysen, und dem emeritierten Präsidenten E. De Groot gemäß Artikel 60bis des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 über den Verfassungsgerichtshof, unter Assistenz des Kanzlers P.-Y. Dutilleux, unter dem Vorsitz des emeritierten Präsidenten E. De Groot,

erlässt nach Beratung folgenden Entscheid:

  1. Gegenstand der Klage und Verfahren

    Mit einer Klageschrift, die dem Gerichtshof mit am 23. Dezember 2016 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 26. Dezember 2016 in der Kanzlei eingegangen ist, erhoben Klage auf Nichtigerklärung der Artikel 6 und 53 des flämischen Dekrets vom 3. Juni 2016 « zur Abänderung des Gemeindedekrets vom 15. Juli 2005, des Provinzialdekrets vom 9. Dezember 2005 und des Dekrets vom 19. Dezember 2008 über die Organisation der öffentlichen Sozialhilfezentren » (veröffendetlicht im Belgischen Staatsblatt vom 28. Juni 2016): die VoG « Expertisecentrum van gemeentesecretarissen », die VoG « Vlaamse Lokale Financieel Beheerders », Luc Kupers, Jo Briers, Johan De Maesschalk, Herwig Hoskens, Philip Lefever, Tom Gevaert und Marc Vuylsteke, unterstützt und vertreten durch RA C. Gysen, in Mecheln zugelassen.

    (...)

  2. Rechtliche Würdigung

    (...)

    In Bezug auf die angefochtenen Bestimmungen

    B.1. Die klagenden Parteien fordern die Nichtigerklärung von den Artikeln 6 und 53 des Flämischen Dekrets vom 3. Juni 2016 « zur Abänderung des Gemeindedekrets vom 15. Juli 2005, des Provinzialdekrets vom 9. Dezember 2005 und des Dekrets vom 19. Dezember 2008 über die Organisation der Öffentlichen Sozialhilfezentren » (nachstehend: das Dekret vom 3. Juni 2016).

    B.2.1. Durch Artikel 6 des angefochtenen Dekrets wird Artikel 80 des Flämischen Gemeindedekrets vom 15. Juli 2005 (nachstehend: Gemeindedekret), abgeändert durch das Dekret vom 23. Januar 2009, aufgehoben.

    B.2.2. Der aufgehobene Artikel 80 des Gemeindedekrets lautete:

    § 1. Unter den von der Flämischen Regierung festgelegten Bedingungen kann der Gemeinderat beschließen, dass die Ämter des Gemeindesekretärs und des Finanzverwalters nach Teilzeitplan ausgeübt werden.

    § 2. Der Gemeinderat kann das Amt des Gemeindesekretärs von dem Gemeindesekretär einer anderen Gemeinde oder vom Sekretär eines Öffentlichen Sozialhilfezentrums zu den von der Flämischen Regierung festgelegten Bedingungen wahrnehmen lassen.

    Zur Anwendung des ersten Absatzes ist unter Gemeindesekretär ebenfalls der Stellvertretende Gemeindesekretär zu verstehen.

    § 3. Der Gemeinderat kann das Amt des Finanzverwalters von dem Finanzverwalter einer anderen Gemeinde oder vom Finanzverwalter eines Öffentlichen Sozialhilfezentrums unter den von der Flämischen Regierung festgelegten Bedingungen wahrnehmen lassen.

    § 4. In einer Gemeinde die, nach einer Änderung der Bevölkerungszahl, eine andere Situation erfährt, nehmen der Diensttuende Gemeindesekretär und Finanzverwalter ihr Amt weiterhin bei demselben Leistungsumfang wahr, bis ihre Berufskarriere oder ihre Funktion bei dieser Gemeindeverwaltung endet. Davon kann abgewichen werden, wenn das betroffene Personalmitglied sein Einverständnis erteilt

    .

    B.2.3. Mit Artikel 53 des angefochtenen Dekrets wird Artikel 79 des Flämischen Dekrets vom 19. Dezember 2008 über die Organisation der Öffentlichen Sozialhilfezentren...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT