Auszug aus dem Entscheid Nr. 144/2017 vom 14. Dezember 2017 Geschäftsverzeichnisnummer 6731 In Sachen: Klage auf Nichtigerklärung des Gemeindebeschlusses der Stadt Antwerpen über die

Auszug aus dem Entscheid Nr. 144/2017 vom 14. Dezember 2017

Geschäftsverzeichnisnummer 6731

In Sachen: Klage auf Nichtigerklärung des Gemeindebeschlusses der Stadt Antwerpen über die Niedrig-Emissions-Zone, des Dekrets der Flämischen Region vom 27. November 2015 über die Niedrig-Emissions-Zonen, des Erlasses der Flämischen Behörde vom 26. Februar 2016 und des Programmdekrets 2017 der Flämischen Behörde, erhoben von Lode Goukens.

Der Verfassungsgerichtshof, beschränkte Kammer,

zusammengesetzt aus dem Präsidenten E. De Groot und den referierenden Richtern R. Leysen und T. Giet, unter Assistenz des Kanzlers F. Meersschaut,

erlässt nach Beratung folgenden Entscheid:

  1. Gegenstand der Klage und Verfahren

    Mit einer Klageschrift, die dem Gerichtshof mit am 25. September 2017 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 29. September 2017 in der Kanzlei eingegangen ist, erhob Lode Goukens Klage auf Nichtigerklärung des Gemeindebeschlusses der Stadt Antwerpen über die Niedrig-Emissions-Zone, des Dekrets der Flämischen Region vom 27. November 2015 über die Niedrig-Emissions-Zonen, des Erlasses der Flämischen Behörde vom 26. Februar 2016 und des Programmdekrets 2017 der Flämischen Behörde.

    Am 5. Oktober 2017 haben die referierenden Richter R. Leysen und T. Giet in Anwendung von Artikel 71 Absatz 1 des vorerwähnten Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 über den Verfassungsgerichtshof den Präsidenten davon in Kenntnis gesetzt, dass sie dazu veranlasst werden könnten, dem in beschränkter Kammer tagenden Gerichtshof vorzuschlagen, einen Entscheid zu erlassen, in dem festgestellt wird, dass die Klage offensichtlich unzulässig ist.

    (...)

    Die klagende Partei hat einen Begründungsschriftsatz eingereicht.

    Die Vorschriften des vorerwähnten Sondergesetzes vom 6. Januar 1989, die sich auf das Verfahren und den Sprachengebrauch beziehen, wurden zur Anwendung gebracht.

  2. Rechtliche Würdigung

    (...)

    B.1. Die klagende Partei beantragt die Nichtigerklärung des Gemeindebeschlusses der Stadt Antwerpen über die Niedrig-Emissions-Zone, des Erlasses der Flämischen Regierung vom 26. Februar 2016 über die Niedrig-Emissions-Zonen, des Dekrets der Flämischen Region vom 27. November 2015 über die Niedrig-Emissions-Zonen und des flämischen Programmdekrets 2017.

    B.2. Der Verfassungsgerichtshof ist dafür zuständig, über Klagen auf Nichtigerklärung von Gesetzen, Dekreten und Ordonnanzen zu befinden (Artikel 1 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 über den...

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