Auszug aus dem Entscheid Nr. 71/2015 vom 21. Mai 2015 Geschäftsverzeichnisnummer 6169 In Sachen: Klage auf Nichtigerklärung des Gesetzes vom 27. Mai 2014 zur Billigung des Übereinkommens über ein

Auszug aus dem Entscheid Nr. 71/2015 vom 21. Mai 2015

Geschäftsverzeichnisnummer 6169

In Sachen: Klage auf Nichtigerklärung des Gesetzes vom 27. Mai 2014 zur Billigung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht, geschehen zu Brüssel am 19. Februar 2013, erhoben von der VoG « European Software Market Association » und anderen.

Der Verfassungsgerichtshof, beschränkte Kammer,

zusammengesetzt aus dem Präsidenten J. Spreutels und den referierenden Richtern P. Nihoul und E. Derycke, unter Assistenz des Kanzlers P.-Y. Dutilleux,

erlässt nach Beratung folgenden Entscheid:

  1. Gegenstand der Klage und Verfahren

    Mit einer Klageschrift, die dem Gerichtshof mit am 9. März 2015 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 10. März 2015 in der Kanzlei eingegangen ist, erhoben Klage auf Nichtigerklärung des Gesetzes vom 27. Mai 2014 zur Billigung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht, geschehen zu Brüssel am 19. Februar 2013 (veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 9. September 2014): die VoG « European Software Market Association », die VoG « iMatix », Benjamin Henrion und Pieter Hintjens.

    Am 18. März 2015 haben die referierenden Richter P. Nihoul und E. Derycke in Anwendung von Artikel 71 Absatz 1 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 über den Verfassungsgerichtshof den Präsidenten davon in Kenntnis gesetzt, dass sie dazu veranlasst werden könnten, dem in beschränkter Kammer tagenden Gerichtshof vorzuschlagen, einen Entscheid zu erlassen, in dem festgestellt wird, dass die Nichtigkeitsklage offensichtlich unzulässig ist.

    (...)

  2. Rechtliche Würdigung

    (...)

    B.1. Laut Artikel 3 § 2 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 über den Verfassungsgerichtshof sind die Klagen auf völlige oder teilweise Nichtigerklärung eines Gesetzes, eines Dekrets oder einer in Artikel 134 der Verfassung erwähnten Regel...

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